Die Höhe des Rundfunkbeitrags bleibt vorerst bei 18,36 Euro. Aus Sicht der Länder soll der Beitrag in den Jahren 2025 und 2026 nicht steigen. Das beschlossen die Ministerpräsidenten in Berlin. Allerdings liegt die Frage der Rundfunkbeitragshöhe inzwischen beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Dieses kann theoretisch einen Beitrag festlegen, an den sich die Länder halten müssen. Die öffentlich-rechtlichen Medien ARD und ZDF reichten im November Verfassungsbeschwerde ein - mit dem Ziel, dass der Beitrag steigt. .