Das Bundesverwaltungsgericht hat das Verbot des Compact-Magazins aufgehoben, das die damalige Bundesinnenministerin Faeser im Sommer 2024 erlassen hatte. Damit kann das rechtsextreme Magazin weiter erscheinen. Das Gericht bestätigte damit seine Entscheidung aus dem Eilverfahren. Die Richter fanden zwar verfassungsfeindliche Inhalte in dem Magazin. Diese seien aber nicht so prägend, dass sie ein Verbot rechtfertigten. Viele Äußerungen ließen sich als "zulässige Kritik" deuten, teilte das Gericht mit. .