Das Bundesverfassungsgericht beschäftigt sich mit einer Beschwerde gegen die Nutzung des Flughafens Ramstein in Rheinland-Pfalz für Drohneneinsätze der US-Streitkräfte im Ausland. Beschwerdeführer sind zwei Jemeniten, deren Verwandte 2012 bei einem US- Drohneneinsatz getötet wurden. Am Bundesverwaltungsgericht waren die Kläger gescheitert. Nun berufen sie sich auf das im Grundgesetz festgehaltene Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Ein Urteil wird erst in einigen Monaten erwartet. .