Der Gewalt Gottes, das ist auch des Gottmenschen Christus, ist keine Grenze gezogen. Weder die "geistlichen" Angelegenheiten der Kirche noch die "weltlichen" des Staates sind in dem Sinne souveraen, dass sie in irgendeinem Teilchen ihres Wesens, in irgendeiner Sekunde ihres Daseins sich der Oberherrschaft Gottes entziehen duerften. Auch der Staat steht in jeder einzelnen seiner Handlungen restlos unter der Souveraenitaet Christi. Nie darf eine Regierung ein Gesetz ausfertigen, nie einen einzigen Staatsakt vollziehen, der von Christus nicht gutgeheissen werden koennte. Es gibt ein doppeltes Recht, ein staatliches und ein Kirchenrecht, aber es gibt keine doppelte Moral (Franziskus Stratmann).