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       # taz.de -- Spenden an die Stiftung: Steuern sparen
       
       > Die Stiftung ist als gemeinnützige Körperschaft anerkannt. Ihre
       > Unterstützung ist steuerlich absetzbar.
       
       Die taz Panter Stiftung ist gemäß Bescheid vom 15.07.2010 als gemeinnützige
       und mildtätige Körperschaft im Sinne der §§ 55 ff AO anerkannt. Ihre
       finanzielle Unterstützung ist deshalb steuerlich absetzbar. Für Spenden und
       Zustiftungen unter 200 Euro erkennt das Finanzamt Ihren Einzahlungs- oder
       Überweisungsbeleg in Kombination mit Ihrem Kontoauszug an. 
       
       In allen anderen Fällen erhalten Sie von uns, sofern uns Ihre Adresse
       bekannt ist, eine Zuwendungsbestätigung (Spendenquittung). Als
       DauerförderndeR erhalten Sie einmal im Jahr von uns eine
       Zuwendungsbestätigung, in der alle Beträge aufgeführt sind. Spenden und
       Zustiftungen können gem. § 10 b Abs. 1 EStG insgesamt in der Höhe von bis
       zu 20 Prozent des Gesamtbetrags der Einkünfte als Sonderausgaben abgezogen
       werden. 
       
       Zuwendungen, die diesen Höchstbetrag überschreiten, können in den folgenden
       Jahren steuerlich berücksichtigt werden. Im Laufe des Monats Januar des auf
       die Einzahlung folgenden Jahres erhalten Sie eine Zuwendungsbestätigung
       (Spendenquittung) und können Ihre Spende damit steuerlich geltend machen. 
       
       [1][Hier] können Sie den Stiftungsbericht des Jahres 2019 herunterladen und
       lesen.
       
       13 Mar 2013
       
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   DIR [1] http://download.taz.de/Stiftungsbericht_2019_VorlagePruefer.pdf
       
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