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       # taz.de -- Prostitution in Frankreich: Künftig sollen die Männer zahlen
       
       > Die Regierung will ein Gesetz einbringen, das Freier mit Geldstrafen
       > belegt. Bislang wurden die Frauen für Anwerbung bestraft.
       
   IMG Bild: Prostituierte in Paris wartet auf Kunden.
       
       PARIS afp | Mit Geldstrafen für Freier soll in Frankreich künftig die
       Prostitution bekämpft werden. Die Parlamentsfraktion der regierenden
       Sozialisten teilte am Dienstagabend mit, ein entsprechendes Gesetz Ende
       November in der Nationalversammlung einreichen zu wollen. Demnach sollen
       Freier mit Geldstrafen von bis zu 1.500 Euro belegt werden können. Werden
       sie wiederholt ertappt, kann die Geldstrafe verdoppelt werden.
       
       Eine in einem Bericht eines sozialistischen Abgeordneten angedachte
       Gefängnisstrafe bei wiederholten Verstößen gegen die neue Regelung ist aber
       vom Tisch.
       
       Mit dem Gesetz wollen die Sozialisten „den Schutz von Prostituierten
       verbessern und den Kampf gegen das System der Prostitution“ verschärfen.
       „Prostitution gibt es, weil es Kunden gibt, und die Kunden sind auch für
       die Situation der Prostituierten verantwortlich“, sagte die Sozialistin
       Laurence Rossignol. Auch der Kampf gegen Zuhälterei und Menschenhandel soll
       verschärft werden.
       
       Abgeschafft werden soll zudem der Straftatbestand der „Anwerbung von
       Freiern“ durch Prostituierte. Dafür hatte bereits Ende März der
       französische Senat gestimmt. Das Anwerben von Freiern war 2003 in
       Frankreich unter dem damaligen konservativen Innenminister und späteren
       Staatschef Nicolas Sarkozy mit einer Haftstrafe von bis zu zwei Monaten und
       einer Geldstrafe bis 3.750 Euro belegt worden.
       
       Unter Strafe gestellt wurde auch das sogenannte passive Anwerben von Kunden
       - Prostituierte mussten also nicht mehr einen Freier ansprechen, um sich
       strafbar zu machen, es reichten bereits beispielsweise aufreizende Kleidung
       oder die Anwesenheit an einschlägig bekannten Orten.
       
       Mit der Maßnahme sollten der Straßenstrich bekämpft und die öffentliche
       Ordnung garantiert werden. Ziel war auch, dass Polizisten bei Verhören von
       festgenommenen Prostituierten an Informationen über ihre Zuhälter gelangen.
       Kritiker bemängeln aber, keines dieser Ziele sei erreicht worden.
       
       2 Oct 2013
       
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