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       # taz.de -- Abmahnungen wegen Pornogucken: „Heiße Geschichten“ auf Redtube
       
       > Hunderten Nutzer der Porno-Seite „Redtube“ bekommen derzeit Abmahnungen.
       > Vieles deutet darauf hin, dass sie nicht gegen das Gesetz verstießen.
       
   IMG Bild: Legal oder illegal? Jedenfalls Porno.
       
       BERLIN taz | Hunderte Internetnutzer sind in den vergangenen Tagen
       abgemahnt worden: Weil sie Pornos auf der Videoseite Redtube geschaut
       haben. Das berichten eine Reihe von Fachanwälten, die sich mit Abmahnungen
       im Netz beschäftigen. Dabei geht es um Videos mit Titel wie „Miriam's
       Adventures“, „Hot Stories“ oder „Amanda's Secret“, auf die eine Schweizer
       Firma mit dem Namen The Archive AG Anspruch erhebt.
       
       Den Berichten zufolge fordern die Abmahner nur 15,50 Euro Schadenersatz,
       insgesamt mit Anwaltskosten allerdings 250 Euro. Einige Empfänger hätten
       auch mehrere Abmahnungen bekommen, sodass die Kosten für sie höher seien.
       Außerdem sollen die Abgemahnten eine Unterlassungserklärung abgeben. Allein
       [1][die Kanzlei Wilde Beuger Solmecke berichtet], von 600 Abgemahnten
       angerufen worden zu sein. Ihre Website zum Fall sei am Wochenende mehr als
       20.000 Mal aufgerufen worden.
       
       Neu ist daran, dass es hier um Streaming-Videos geht und nicht um die
       Filesharing-Anwendung BitTorrent, bei der Nutzer eine Datei herunterladen,
       gleichzeitig aber auch anderen anbieten. [2][Laut dem Rechtsanwalt Udo
       Vetter] beziehen sich die Abmahnungen auf das Urteil im Fall von Kino.to,
       bei dem das Gericht festgehalten hatte, dass auch Streaming eine
       Vervielfältigung darstelle – und wenn es unerlaubt stattfindet, eine
       Urheberrechtsverletzung ist.
       
       „Die Abmahner vergleichen hier Äpfel mit Birnen“, kommentiert Vetter das
       Vorgehen, denn beim Urteil sei es um die Anbieter gegangen und nicht die
       Nutzer. Vetter und [3][andere] [4][Fachanwälte] gehen davon aus, dass es
       sich bei den Fällen um Privatkopien handelt, da die Nutzer das Video
       niemandem anbieten. Und die sind erlaubt, wenn sie nicht von einer
       „offensichtlich rechtswidrigen Kopie“ hergestellt wurden.
       
       Aber dass diese Tatsache für einen Nutzer von Redtube offensichtlich
       gewesen sein soll, scheint sehr unwahrscheinlich. Redtube gehört wie auch
       Youporn und Pornhub zum Konzern Manwin. Der Konzern, der auch selbst Pornos
       herstellt, hat [5][das Zusammenspiel von kostenlosen Kurzversionen und
       bezahlten Langversionen] optimiert. Auch andere Pornoproduzenten laden
       Kurzversionen ihrer Filme auf die Manwin-Seiten hoch, umgeben von
       Bannerwerbung für ihre Websites, wo das vollständige Video gegen Geld
       erhältlich ist.
       
       8 Dec 2013
       
       ## LINKS
       
   DIR [1] http://www.wbs-law.de/abmahnung-filesharing/abmahnkanzleien/abmahnung-u-c-rechtsanwaelte/uc-mahnt-fuer-archive-ag-das-anschauen-von-redtube-filmen-ab-erste-streaming-abmahnungen-deutschland-49008/
   DIR [2] http://www.lawblog.de/index.php/archives/2013/12/06/streaming-abmahnung-mit-vielen-fragezeichen/
   DIR [3] http://www.anwalt24.de/beitraege-news/fachartikel/erste-streaming-abmahnung-fuer-nutzer-erste-abmahnung-wegen-streaming-eines-filmwerkes-auf-streamingportal-n-u-c-rechtsanwaelte-mahnen-fuer-die-firma-archive-ag-ein-werk-von-der-internetplattform-redt
   DIR [4] http://www.internet-law.de/2013/12/was-ist-dran-an-den-streaming-abmahnungen.html
   DIR [5] http://nymag.com/news/features/70985/index5.html
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Lalon Sander
       
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