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       # taz.de -- Gesetz gegen Ausreise: Kein Perso für Dschihadisten
       
       > Deutschen, die sich am Dschihad beteiligen wollen, kann in Zukunft der
       > Personalausweis abgenommen werden, um sie an der Ausreise zu hindern.
       
   IMG Bild: Für bis zu drei Jahre kann deutschen Dschihadisten der Personalausweis entzogen werden.
       
       BERLIN afp | Dschihadisten, die sich an Kämpfen in Krisenregionen
       beteiligen wollen, kann künftig der Peronalausweis abgenommen werden. Der
       Bundesrat billigte am Freitag ein vom Bundestag im April beschlossenes
       Gesetz, das neben dem Ausweisentzug die Ausstellung eines Ersatzdokuments
       für bis zu drei Jahren vorsieht. Damit dürfen die Betroffenen nicht mehr in
       die Krisenregionen ausreisen.
       
       Mit einer weiteren vom Bundesrat gebilligten Neuregelung macht sich
       strafbar, wer zur Begehung einer schweren staatsgefährdenden Straftat ins
       Ausland reist. Dabei ist bereits der Versuch strafbar. Das Gesetz
       verschärft die bisherige Bestimmung gegen die Ausbildung in ausländischen
       Terrorcamps.
       
       Die Neuregelung schafft zudem einen neuen Straftatbestand der
       Terrorismusfinanzierung. Er stellt jegliche Sammlung, Entgegennahme oder
       Bereitstellung von Vermögenswerten unter Strafe, mit denen terroristische
       Aktivitäten finanziert werden sollen. Bisher war dies nur strafbar, wenn es
       um „nicht unerhebliche Vermögenswerte“ ging.
       
       Mit dem neuen Gesetz setzt Deutschland die UN-Resolution gegen „foreign
       fighters“ – ausländische Kämpfer – aus dem vergangenen Jahr um. Die
       Resolution verpflichtet die Mitgliedsstaaten, Gesetze gegen die Ausreise
       solche Kämpfer zu erlassen.
       
       8 May 2015
       
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