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       # taz.de -- Gleichbehandlung nur Gesetz: Disko drückt sich um Strafe
       
       > EIn Migrant wollte eine Disko wegen Diskriminierung verklagen. Die
       > gründete eine neue Betreibergesellschaft und gilt nun nicht mehr als
       > verantwortlich.
       
   IMG Bild: In der Disko gehts rund, aber nicht für alle gleich
       
       HANNOVER taz | Die Partynacht nach dem WM-Finale endete für einen
       33-jährigen Türken aus Hannover abrupt vor einer Diskotür im
       Steintorviertel. Ein Türsteher des Eve-Klubs wies ihn ab – angeblich, weil
       Türken und Kurden nicht hinein dürften. Der Ingenieur fühlte sich
       diskriminiert und wandte sich an das Büro zur Umsetzung von
       Gleichbehandlung.
       
       Dessen Leiterin Vera Egenberger wollte den Mann unterstützen. Doch zu einer
       Klage kam es nicht: Der Diskobetreiber änderte seinen Eintrag im
       Handelsregister. Die neue Firma nennt sich nun „So Fu GmbH“ und nicht
       länger „Fu So GmbH“ und kann für den Vorfall nicht mehr zur Verantwortung
       gezogen werden.
       
       Egenberger vermutet dahinter den Versuch des Diskobetreibers, sich vor
       einer Strafe wegzuducken. „Wenn das einreißt, würde jede
       Antidiskriminierungsmaßnahme ins Leere laufen“, kritisiert sie. Schon zuvor
       war ein Schlichtungsgespräch zwischen den beiden Parteien gescheitert.
       Egenberger hatte für den Betroffenen eine Entschädigung von 1.500 Euro
       gefordert, die Betreiber hätten jedoch nur einen Getränkegutschein
       angeboten, erinnert sich Egenberger.
       
       Der Anwalt des Diskobetreibers, Martin Berkemeier, hält die Vorwürfe für
       „menschlichen und juristischen Unfug“. Keine Firma nähme die Gründung einer
       neuen GmbH auf sich, um 1.500 Euro zu sparen. Zudem habe es „keinen
       diskriminierenden Vorfall“ gegeben. Menschen mit Migrationshintergrund
       seien in der Disko gern //:gesehen. Das bewiesen auch die Fotos auf der
       Homepage des Ladens. Der Betreiber selbst wollte sich gestern nicht äußern.
       
       In Hannover gab es schon früher öffentlich bekannt gewordene Fälle von
       Diskriminierung. 2013 sprach das Amtsgericht dem Studenten Murat F. eine
       Entschädigung von 1.000 Euro zu, weil ihn die Disko „Agostea“ nicht
       einließ. Weist ihn der Club wieder ab, droht ein Ordnungsgeld von bis zu
       250.000 Euro.
       
       Als Reaktion auf solche Vorfälle entwickelten die Stadt Hannover und der
       Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga) ein Siegel für faire
       Diskotheken – mit mäßigem Erfolg. Für das Siegel müssen die Betreiber
       Schulungen zum Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) [1][besuchen] und
       ihre Türsteher darüber informieren. Nur sieben Diskos in Hannover machten
       mit.
       
       Kirsten Jordan von der Dehoga ist trotzdem zufrieden. „Unsere Betriebe sind
       gut informiert und für das Thema sensibilisiert“, sagt sie. In den meisten
       Fällen sei an den Diskriminierungsvorwürfen der Diskobesucher nichts dran.
       
       Dem widerspricht Vera Egenberger. In Hannover häuften sich solche Fälle.
       Anfang Mai beginne der nächste Prozess vor dem Amtsgericht – ein Jurist mit
       sri-lankischen Wurzeln wehrt sich dagegen, dass ihn der Türsteher einer
       anderen Steintordisko nicht einließ. Egenberger unterstützt auch ihn: „Eine
       Abweisung wegen der Schattierung der Hautfarbe ist für die Betroffenen
       wahnsinnig erniedrigend.“
       
       23 Apr 2015
       
       ## LINKS
       
   DIR [1] http://www.gesetze-im-internet.de/agg/
       
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