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       # taz.de -- Mangehlafte PIP-Brustimplantate: Karlsruhe verweist nach Europa
       
       > Minderwertige Silikonkissen – für unzählige Frauen ein Schock. Seit
       > Jahren klagen sie auf Schmerzensgeld. Nun soll der Europäische Gerichthof
       > ran.
       
   IMG Bild: Kann unter Umständen sehr ungesund sein: ein Brustimplantat aus Silikon.
       
       KARLSRUHE afp/dpa | Im Streit um die Haftung für mangelhafte französische
       Brustimplantate mit Industrie-Silikon müssen mehrere tausend Frauen weiter
       auf die abschließende Entscheidung warten. Der Bundesgerichtshof (BGH) in
       Karlsruhe legte am Donnerstag eine Klage dem Europäischen Gerichtshof
       (EuGH) vor. Die Luxemburger Richter sollen klären, wie umfangreich die
       Prüfpflichten bei der Zertifizierung von Medizinprodukten sind.
       
       Der französische Hersteller Poly Implant Prothèse (PIP) hatte seine
       Brustimplantate statt mit Spezial-Silikon mit billigerem normalem Silikon
       befüllt. Die Implantate erwiesen sich als undicht, ihr Vertrieb wurde 2010
       gestoppt. Behörden empfahlen später auch in Deutschland, die Implantate
       herausnehmen zu lassen.
       
       Der TÜV Rheinland hatte das Herstellungsverfahren von PIP für das
       europäische CE-Siegel zertifiziert. Weil PIP insolvent ist, verlangen
       zahlreiche Frauen Schadenersatz vom TÜV Rheinland.
       
       Nach dem BGH-Beschluss soll nun der EuGH klären, ob der TÜV Rheinland auch
       die Implantate selbst hätte überprüfen oder zumindest unangekündigte
       Betriebsbesichtigungen hätte vornehmen müssen.
       
       „Ich möchte einfach Gerechtigkeit, denn so etwas kann man nicht einfach so
       hinnehmen“, sagte die Klägerin in Karlsruhe. Der 64-Jährigen aus der
       Vorderpfalz waren 2008 nach einer Operation zur Krebsvorsorge in beiden
       Brüsten PIP-Implantate eingesetzt worden.
       
       Die Vorinstanzen hatten die Klage der 64-jährigen Frau abgewiesen: Der TÜV
       habe nur das Qualitätssicherungssystem von PIP überprüfen müssen, nicht
       aber, ob die Implantate tatsächlich das hochwertige Silikon enthielten,
       urteilte 2013 das Oberlandesgericht Zweibrücken. Ein TÜV-Sprecher sagte in
       Karlsruhe, man sei selber von PIP getäuscht worden.
       
       9 Apr 2015
       
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