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       # taz.de -- Trennung per Direktnachricht: Bis dass uns Facebook scheidet
       
       > Seit sechs Jahren ist ihr Ehemann verschwunden. Nun lässt sich eine New
       > Yorkerin per Facebook scheiden. Wäre das in Deutschland möglich?
       
   IMG Bild: Oft hält das junge Liebesglück nicht lange – wie im Fall von Ellanora B.
       
       BERLIN taz | Ein kurioses Urteil in den USA: Die New Yorker
       Krankenschwester Ellanora B. darf ihrem Noch-Ehemann per
       Facebook-Direktnachricht die Scheidungspapiere zukommen lassen. Das
       entschied ein Richter in New York. Formell seien sie zwar noch verheiratet,
       argumentierte die Klägerin, doch seit der Hochzeit 2009 sei ihr Mann
       verschwunden. Selbst ein Privatdetektiv konnte ihn nicht finden.
       
       Was also tun, wenn der Ehepartner spurlos verschwindet? Können die
       Scheidungspapiere auch in Deutschland per Facebook übermittelt werden?
       
       Nach derzeitiger Rechtslage sei das nicht denkbar, sagt der Münchner
       Rechtsanwalt Felix Gebhard. In Deutschland regelt die Zivilprozessordnung,
       wie Schriftstücke – etwa Scheidungsanträge – im gerichtlichen Verfahren
       zugestellt werden müssen. Eine digitale Zustellung sei vom Gesetz nicht
       vorgesehen, so Gebhard. In der Praxis erfolge die Übermittlung durch einen
       Gerichtsvollzieher oder per Postzustellungsurkunde – also ähnlich wie bei
       einem Einschreiben, das den Erhalt des Schriftstücks dokumentiert.
       
       Ausnahmen gebe es, wenn sich der Aufenthaltsort der Person nicht
       herausfinden lasse, sagt Gebhard. Dann komme die sogenannte „öffentliche
       Zustellung“ in Betracht. Die ist so antiquiert, wie sie sich anhört: „Sie
       erfolgt durch Aushang einer Benachrichtigung an der Gerichtstafel“, erklärt
       Gebhard – was allerdings nur selten vorkomme.
       
       ## Kein Präzedenzfall
       
       Zum Normalfall wird die Zustellung von Scheidungsunterlagen per Facebook
       aber wohl auch in den USA nicht, meint der deutsche Anwalt Clemens
       Kochinke, der seit vielen Jahren in Washington tätig ist. Dem Urteil des
       New Yorker Gerichts schreibt er keine Präzedenzfallwirkung zu – „erst recht
       nicht über die Grenzen des Staates hinaus“, so Kochinke.
       
       Überraschend sei das Urteil nicht. Zustellungen über soziale Mediendienste
       passten grundsätzlich zum Rechtsstaatsprinzip der USA, das seltsam
       erscheinende Anpassungen an neue Technologien ermögliche.
       
       Wie der New Yorker Scheidungsfall ausgeht, ist noch unklar. Bislang habe
       der Ehemann nicht auf die Facebook-Nachrichten reagiert. Sollte er sich
       allerdings innerhalb von drei Wochen nicht melden, gelten die
       Scheidungsunterlagen als übermittelt.
       
       8 Apr 2015
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Natalie Mayroth
       
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