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       # taz.de -- Klage gegen Betreuungsgeld: Schwesig gegen Schwesig
       
       > In dieser Woche verhandelt das Bundesverfassungsgericht über die
       > Herdprämie. Das Familienministerium ist der Beklagte.
       
   IMG Bild: Wenn Hamburg gegen das Betreuungsgeld klagt, klagt es also auch gegen Schwesig und ihr Haus.
       
       BERLIN taz | Was für eine zwiespältige Situation für Manuela Schwesig. Die
       SPD-Politikerin ist keine Freundin des Betreuungsgeldes. Das war sie nicht,
       als sie noch Sozialministerin in Mecklenburg-Vorpommern war. Und das ist
       sie auch jetzt nicht, wo sie Familienministerin für die gesamte Republik
       ist. Aber das Betreuungsgeld, jene umstrittenen 150 Euro im Monat für
       kleine Kinder, die zu Hause statt in einer Kita betreut werden, fällt
       dummerweise in ihr Ressort.
       
       Demnächst könnte es zu einer heiterem Art Betreuungsgeld-Spektakel kommen.
       Am 14. April verhandelt das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe über eine
       Normenkontrollklage, die Hamburg eingereicht hat.
       
       Der Stadtstaat hält die als Herdprämie verunglimpfte familienpolitische
       Leistung für verfassungswidrig. Sie halte Mütter vom Arbeitsmarkt und
       Kinder von Bildung fern. Das findet auch Manuela Schwesig, weswegen sie
       selbst gern von „Fernhalteprämie“ spricht.
       
       Wenn Hamburg gegen das Betreuungsgeld klagt, klagt es also auch gegen
       Schwesig und ihr Haus. Die allerdings müssen in ihrer Rolle das Instrument
       verteidigen. Was nun?
       
       Bislang konnte sich Schwesig, sobald Fragen nach dem Betreuungsgeld an sie
       gerichtet wurden, stets mit dem Hinweis auf die Hamburger Klage und das
       Bundesverfassungsgericht um eine Antwort drücken. Die Herdprämien-Gegner
       hatten darauf gehofft, dass Schwesig als Familienministerin die Leistung
       ratzfatz abschafft. Schließlich sitzt sie in Berlin jetzt an dem Ort, wo
       solche Entscheidungen gefällt werden.
       
       ## Versenken nicht so einfach
       
       Aber so einfach ist das nicht. Denn das Betreuungsgeld war seit 1. August
       2013 eingeführt und damit eine anerkannte Leistung. Die auch eine
       engagierte Ministerin mal nicht so eben versenken kann.
       
       Während der Koalitionsverhandlungen im Winter 2013 war das Fluch und Segen
       zugleich. Schwesig konnte sich einerseits darauf berufen, dass die
       Herdprämie außerhalb ihrer Macht stehe. Und andererseits konnte sie der
       Union deswegen alles Mögliche abtrotzen: Frauenquote, Kitaausbau,
       Elterngeld Plus.
       
       Der 14. April dürfte auch wegen einer anderen Personalie spannend werden.
       Nach Karlsruhe soll für das Familienministerium Schwesigs Staatssekretär
       Ralf Kleindiek fahren. Kleindiek ist Jurist und war, bevor er nach Berlin
       wechselte, Staatsrat in der Hamburger Gleichstellungsbehörde. Er hatte die
       Hamburger Klage vorbereitet.
       
       7 Apr 2015
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Simone Schmollack
       
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