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       # taz.de -- Gebiete nicht ausgewiesen: Zu langsam beim Naturschutz
       
       > Die EU-Kommission leitet ein Verfahren wegen des Verstoßes gegen die
       > Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie ein. Deutschland drohen Zwangszahlungen.
       
   IMG Bild: Wald an der Oder nahe Polen: Brandenburg gehört zu den wenigen Ländern, die Minimalziele beim Naturschutz erreichen.
       
       FREIBURG taz | Deutschland versagt beim Naturschutz und ruft damit die EU
       auf den Plan: Die Europäische Kommission hat ein offizielles
       Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik eingeleitet, an
       dessen Ende Zwangsgeldzahlungen stehen können.
       
       Hintergrund ist die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie, kurz FFH-Richtlinie.
       Diese wurde 1992 von den Mitgliedstaaten der EU erlassen – mit dem Ziel,
       allen wildlebenden und für Europa typischen Arten natürliche Lebensräume zu
       erhalten.
       
       Die Richtlinie sieht mehrere Schritte vor. Zuerst wählen die Länder Gebiete
       aus, die dann von der EU-Kommission bewertet werden. Bis hierhin ist das
       Verfahren für Deutschland abgeschlossen; gut 4.600 Flächen wurden
       definiert. Aber erst im nächsten Schritt wird es konkret: Die Staaten
       müssen die Flächen als „besondere Schutzgebiete“ ausweisen und festlegen,
       wie sie deren Wert langfristig sichern wollen.
       
       In Deutschland kann das vor allem durch die Bestimmung von Natur- oder
       Landschaftsschutzgebieten geschehen. Doch hier hakt es: Bis Ende 2010 hätte
       Deutschland die gemeldeten Flächen unter Schutz stellen müssen. Doch für
       2.784 Gebiete unterblieb das bisher. Nun verliert EU-Umweltkommissar
       Karmenu Vella die Geduld. Bereits 2012 hatte die Kommission Deutschland um
       Stellungnahme gebeten. Die bestand schließlich darin, dass sich die
       hierzulande für Naturschutz zuständigen Bundesländer bis 2022 Zeit lassen
       wollten. „Nicht akzeptabel“, findet die Kommission.
       
       ## Kein Lebensraumtyp verbessert
       
       „Dass nun ein Vertragsverletzungsverfahren eröffnet wird, überrascht uns
       nicht“, sagt Till Hopf vom Naturschutzbund (Nabu). Der Verband hatte immer
       wieder ein Verfahren der EU-Kommission angemahnt, um Reformen in
       Deutschland zu erzwingen.
       
       Denn in den letzten sechs Jahren habe sich in Deutschland kein einziger
       Lebensraumtyp verbessert, klagt der Nabu. 13 Lebensraumtypen hätten sich
       sogar deutlich verschlechtert, vor allem landwirtschaftlich geprägte
       Habitate wie Flachland- und Bergmähwiesen.
       
       „Die deutschen Bundesländer verstoßen klar gegen die
       EU-Naturschutzrichtlinien, weil sie zu wenig für den Erhalt besonders
       geschützter Lebensräume und Vogelarten tun“, erklärte der Verband bereits
       2014.
       
       Die damalige Analyse der einzelnen Länder zeigt, dass nur Brandenburg,
       Hessen und das Saarland ihre Ziele zum Erhalt der biologischen Vielfalt zu
       mehr als einem Drittel erreicht haben. Die anderen Länder erreichen nicht
       einmal diesen Minimalwert.
       
       26 Mar 2015
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Bernward Janzing
       
       ## TAGS
       
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