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       # taz.de -- Kommentar Haasenburg-Verfahren: Aufklärung tut not
       
       > Der zweite Prozess um die geschlossene Haasenburg GmbH ist grotesk. Wie
       > objektiv sind das Amtsgericht Lübben und die Staatsanwaltschaft Cottbus?
       
   IMG Bild: Das mittlerweile geschlossene Kinder- und Jugendheim „Haus Babenberg“ der Haasenburg GmbH.
       
       Die Frage nach der Befangenheit des Gerichts tauchte bereits im ersten
       Prozess auf, als der Richter die Beziehung eines Erziehers zu einem viel
       jüngeren Mädchen als „Liebelei“ verklärte.
       
       In einem Verfahren, das einer Einrichtung gilt, in der ein pädagogischer
       Extremismus vorherrschte, in der schon eine einfache Diskussion als
       Fehlverhalten gelten konnte, ist eine derartiger rhetorischer Umgang mit
       ernsthaften Vergehen schon mindestens zynisch zu nennen. Selbst der Gang
       zur Toilette war nicht selbstverständlich. Kinder wurden auf Fixierliegen
       geschnallt. Es gab Gewalt, die Knochenfrakturen nach sich zog. Es gab zwei
       Selbstmorde. All das geschah noch vor [1][der Berichterstattung in der
       taz.] 
       
       Es ist offenbar nötig, das immer wieder zu wiederholen. Unter diesen
       Umständen lässt sich nicht so ohne weiteres von einer „Liebelei“ oder einer
       Liebesbeziehung sprechen. Auch die Staatsanwältin Hansen scheint zu
       demokratischen Grundprinzipien ein eher eigensinniges Verhältnis zu haben –
       oder wie ist es sonst zu beurteilen, dass sie der taz keine Fragen
       beantworten möchte. Andere Kollegen erhalten Antwort.
       
       Nach [2][diesem zweiten Prozess] zur Haasenburg GmbH erhärtet sich ein
       Verständnis bei den Behörden, dass dazu neigt, die Vorfälle in der
       Haasenburg GmbH zu bagatellisieren. Als sei nichts geschehen. Es geht auch
       nicht um einen Freispruch – der mag ja juristisch gerechtfertigt sein. Es
       geht um die Verfahrensführung und die Semantik der Argumente.
       
       Schon vor zwei Jahren musste die Staatsanwaltschaft Cottbus zur Ermittlung
       getragen werden. Die Vorfälle sind aber keine Erfindung der Presse. Eine
       Expertenkommission bestätigte den Hass in der Haasenburg GmbH in
       erschreckenden Details. Nachzulesen auf 124 Seiten. Doch erneut rubriziert
       ein Richter den Drill, der zu vielen Verletzungen führte, als
       Kollateralschaden einer sonst – so der Unterton – gängigen
       Erziehungspraxis. Jahrelang beschwerten sich Jugendliche. Die staatlichen
       Stellen unternahmen fast nichts.
       
       Schlechtes Gewissen? Keine Spur. Auch die Familienrichter dieses kleinen
       Amtsgerichts in Lübben haben den steten Zugang von Jugendlichen in die
       Haasenburg GmbH mitzuverantworten. Beim Betreiber füllte es die Kasse.
       Womöglich sind die lokalen Gesetzeshüter mit dem Verfahren schlicht
       überfordert.
       
       25 Mar 2015
       
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   DIR Kai Schlieter
       
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