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       # taz.de -- Transparenz bei Löhnen und Gehältern: „Darüber spricht niemand gern“
       
       > Unternehmersprecher Carsten Brönstrop ist gegen das geplante
       > Transparenzgesetz. Es bringe nur mehr Unfrieden in die Unternehmen.
       
   IMG Bild: Immer noch verdienen Frauen weniger. Geplant ist ein Gesetz, mit dem sich das ändern soll.
       
       taz: Herr Brönstrup, wann haben Sie das letzte Mal über ihr Gehalt
       verhandelt? 
       
       Carsten Brönstrup: Vor ein paar Monaten.
       
       Zufrieden mit dem Ergebnis? 
       
       Ja.
       
       Haben Sie es mal mit dem Gehalt einer Frau verglichen, die einen ähnlichen
       Job macht? 
       
       Nein. Geld ist eine persönliche Angelegenheit, darüber spricht niemand
       gern. Weder mit einem Kollegen noch mit einer Kollegin.
       
       Das will Familienministerin Manuela Schwesig jetzt per Gesetz ändern. Sie
       fordert mehr Transparenz bei Löhnen und Gehältern. Wie finden Sie das? 
       
       Wir lehnen das als weitreichenden Eingriff in die Wirtschaft ab. Außerdem
       suggeriert ein solches Gesetz, dass Männer, die über Löhne und Gehälter
       entscheiden, Frauen generell schlechter behandeln.
       
       Wie erklärt sich dann die Lohnlücke bei Frauen und Männern in Höhe von 22
       Prozent? 
       
       Das hat strukturelle Gründe. Frauen nehmen noch immer häufiger als Männer
       familienbedingte Auszeiten oder arbeiten in Teilzeit. Das macht etwa 5
       Prozent der Lohnunterschiede aus. Weitere 15 Prozent ergeben sich aus der
       Berufswahl von Frauen. Nach wie vor wählen sie vor allem Branchen mit
       geringer Entlohnung, zum Beispiel in der Pflege und in den
       Dienstleistungen.
       
       Auch Frauen in technischen Berufen werden oft schlechter bezahlt als ihre
       Kollegen. 
       
       Nicht generell. Es gibt sicher Einzelfälle.
       
       Wie erklärt sich denn der Rest von zwei Prozent in Ihrer Rechnung? 
       
       Frauen verhandeln anders als Männer. Und sie denken häufiger an Dinge, die
       weniger mit Geld zu tun haben, wie Arbeitsbedingungen oder flexible
       Arbeitszeiten.
       
       Das Antidiskriminierungsgesetz besagt, dass gleiche Tätigkeiten gleich
       belohnt werden müssen – unabhängig von individuellen Verhandlungen. 
       
       Die Frage ist doch: Was findet im betrieblichen Alltag statt? Manche Dinge
       regeln sich dort von selbst, die kann ein Gesetz gar nicht abbilden.
       
       Sie meinen Qualitätskontrolle und -vergütung? 
       
       Hier sollte der Gesetzgeber auf keinen Fall eingreifen. Das führt nur zu
       Unfrieden im Betrieb.
       
       Führt es nicht zu größerer Unruhe, wenn eine Frau feststellt, dass sie für
       die gleiche Tätigkeit weniger Geld bekommt als ihr Kollege? 
       
       Ich gehe davon aus, dass Menschen, die haargenau den gleichen Job machen,
       auch gleich bezahlt werden. Schließlich hat der Arbeitgeber kein Interesse
       daran, Neid unter den Mitarbeitern zu fördern. Kein Tarifvertrag
       unterscheidet zwischen Frauen und Männern.
       
       Manche Tarifverträge schließen aber von vornherein bestimmte
       Beschäftigungsgruppen aus, in der Regel sind es jene mit einem hohen
       Frauenanteil. 
       
       Tarifverträge unterscheiden nicht zwischen Beschäftigungsgruppen und auch
       nicht zwischen Tätigkeiten.
       
       20 Mar 2015
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Simone Schmollack
       
       ## TAGS
       
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