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       # taz.de -- Urteil zu Fahrdienstvermittlung: Gericht stoppt Uber
       
       > Uber muss sein Angebot in Deutschland einstellen. Schließlich hätten die
       > Fahrer keine Genehmigung, Passagiere zu transportieren.
       
   IMG Bild: Geht Uber unter?
       
       FRANKFURT/MAIN taz | Großer Erfolg für die Taxiwirtschaft: Das Landgericht
       Frankfurt verbot der Fahrervermittlung Uber bis auf Weiteres die
       Vermittlung entgeltlicher Fahrdienste über die App Uber Pop. Das Urteil
       gilt bundesweit, ist aber noch nicht rechtskräftig.
       
       Uber Pop vermittelt über eine Smartphone-App günstige Fahrdienste von
       privaten Fahrern mit ihren privaten Fahrzeugen. Uber ist derzeit in fünf
       Städten aktiv: Berlin, Hamburg, Frankfurt, München und Düsseldorf, will
       aber bundesweit expandieren. Das Taxigewerbe sieht durch Uber sein Geschäft
       bedroht. Bereits im letzten Sommer klagte die Genossenschaft „Taxi
       Deutschland“, die die gemeinsame App der Taxi-Zentralen anbietet, weil die
       Uber-Pop-Fahrer keine Genehmigung zur Personenbeförderung haben.
       
       Das Frankfurter Landgericht erließ daraufhin im August eine bundesweit
       wirksame einstweilige Verfügung. Nach einer mündlichen Verhandlung hob das
       Landgericht seine Verfügung im September 2014 wieder auf. Zwar sei das
       Treiben von Uber illegal, der Antrag von Taxi-Deutschland sei aber nicht
       eilbedürftig, weil der Antrag auf Eilrechtsschutz nicht sofort gestellt
       worden war.
       
       Im eigentlichen Prozess entschied das Landgericht Frankfurt nun wirklich
       zugunsten von Taxi Deutschland. Uber verletze das Gesetz gegen den
       unlauteren Wettbewerb, weil das Geschäftsmodell von Uber Pop eine
       unerlaubte geschäftliche Handlung darstelle. Denn Uber verstoße permanent
       gegen das Personenbeförderungsgesetz. Danach dürfen Fahrer nur dann ohne
       Personenbeförderungsschein eingesetzt werden, wenn – wie bei einer
       Mitfahrzentrale – lediglich die Betriebskosten umgelegt werden. Uber-Fahrer
       erhielten jedoch ungefähr das Fünffache ihrer Unkosten, hatte Richter
       Joachim Nickel errechnet.
       
       Uber sei dabei nicht nur Anstifter für die Fahrer, sondern handele als
       „Täter“, so Nickel. Letztlich betreibe Uber das Geschäft und nicht der
       Fahrer. „Uber macht die Werbung, schließt die Verträge, vermittelt die
       Fahrer und zieht bei den Kunden das Geld ein“, argumentierte der Richter.
       Zentrale Frage im Frankfurter Prozess war, ob die gesetzliche
       Genehmigungspflicht mit höherrangigem Recht vereinbar ist. Uber bestritt
       dies und berief sich auf die Berufsfreiheit des Grundgesetzes, aber auch
       auf die Dienstleistungsfreiheit des Europarechts (schließlich habe die in
       Deutschland tätige Uber-Gesellschaft ihren Sitz in den Niederlanden).
       
       Richter Nickel sah Eingriffe in diese Rechte als gerechtfertigt an. Der
       Staat müsse sicherstellen, dass Taxi-Unternehmen in Deutschland Steuern
       zahlen und die Fahrgäste bei Unfällen versichert sind. Beides sei bei Uber
       nicht gewährleistet. Die Uber-Anwälte protestierten: „Uber zahlt seine
       Steuern in den Niederlanden, das darf in der EU keinen Unterschied machen.“
       
       ## 250.000 Euro Ordnungsgeld
       
       Uber muss nun bis auf Weiteres die Vermittlung von entgeltlichen Fahrten
       unterlassen. Bei Verstößen droht ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro.
       Das Urteil gilt bundesweit, da die Taxi-Deutschland-App bundesweit Taxis
       vermittelt. Uber wird Rechtsmittel gegen das Frankfurter Urteil einlegen.
       Das Urteil ist aber vorläufig vollstreckbar, wenn Taxi Deutschland 400.000
       Euro hinterlegt. Das will die Genossenschaft tun.
       
       Nächste Instanz ist das Oberlandesgericht Frankfurt. Spätestens der
       Bundesgerichtshof wird das Verfahren dem Europäischen Gerichtshof vorlegen,
       damit der klärt, ob die EU-Dienstleistungsfreiheit verletzt ist.
       
       Wahrscheinlich wird Uber nicht vom Markt verschwinden, sondern sein
       Geschäftsmodell umstellen. In Berlin, Hamburg und Düsseldorf, wo die
       Ordnungsbehörden Uber Pop bereits verboten hatten, agiert Uber derzeit als
       Mitfahrzentrale, bei der die Fahrer nur die Betriebskosten (35 Cent pro
       Kilometer) verlangen können. Allerdings findet Uber unter diesen
       Bedingungen kaum noch Fahrer, sodass das Angebot in Berlin und Hamburg
       bereits auf das Wochenende beschränkt werden musste.
       
       18 Mar 2015
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Christian Rath
       
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