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       # taz.de -- BUND gewinnt vor Gericht gegen Bayer: Sieg für Bienen und Meinungsfreiheit
       
       > Die Naturschützer vom BUND dürfen Bayer-Pestizide als „bienengefährlich“
       > bezeichnen. Das Unternehmen wird das Urteil wohl anfechten.
       
   IMG Bild: Bayer-Pestizide gefährden Bienen – eine „Meinungsäußerung mit Tatsachenkern“.
       
       FREIBURG taz | Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) darf
       zwei Produkte der Firma Bayer CropScience ohne Einschränkungen als
       „bienengefährlich“ bezeichnen. Das hat das Landgericht Düsseldorf
       entschieden. Damit hat es eine einstweilige Verfügung aufgehoben, die im
       Dezember gegen die Umweltschutzorganisation ergangen war.
       
       Der BUND hatte 2014 eine Broschüre mit dem Titel „Pestizidverkauf in Bau-
       und Gartenmärkten“ veröffentlicht, die darauf aufmerksam machen sollte,
       dass Verkäufer in den Läden die Kunden häufig nur unzureichend über die
       Gefahren verschiedener Unkraut- und Insektenbekämpfungsmittel informierten.
       In diesem Zusammenhang schrieb der BUND, die Bayer-Produkte „Schädlingsfrei
       Calypso“ und „Zierpflanzenspray Lizetan“ seien gefährlich für Bienen.
       
       Beide Produkte enthalten den Pestizidwirkstoff Thiacloprid aus der Klasse
       der Neonikotinoide, die nach wissenschaftlichen Untersuchungen Lernvermögen
       und Kommunikationsfähigkeit der Bienen beeinträchtigen. Für drei
       Neonikotinoide schränkte die EU-Kommission daher ab Dezember 2013 die
       Zulassung zunächst für zwei Jahre für bienenrelevante Kulturen ein.
       
       So gibt es etwa Studien des Biologen Randolf Menzel von der Freien
       Universität Berlin, wonach Neonikotinoide das kartenartige Gedächtnis der
       Tiere stören, so dass diese nicht mehr sicher zum Stock finden. Auf diese
       Studien unter anderem beruft sich auch der BUND, der den Aufdruck „nicht
       bienengefährlich“ auf Bayer-Produkten als eine „Irreführung von
       Verbrauchern“ bezeichnete. Auch das darf er wieder sagen. Das Gericht
       erkannte die Aussagen des BUND als „Meinungsäußerungen mit einem
       Tatsachenkern“ an – und solchen gebühre vom Gesetz her ein besonderer
       Schutz.
       
       ## Bayer zunächst wortkarg
       
       „Wir freuen uns über diesen Erfolg. Das ist ein Sieg für die Bienen und die
       Meinungsfreiheit“, sagte der BUND-Pestizidexperte Tomas Brückmann. Er
       fordert nun die EU auf, die Zulassung des Wirkstoffs Thiacloprid
       zurückzunehmen. Und das Bundesamt für Verbraucherschutz und
       Lebensmittelsicherheit müsse die Produktzulassungen aller
       thiaclopridhaltigen Produkte widerrufen. Die Gartenmärkte fordert er auf,
       den Verkauf dieser Pestizide einzustellen.
       
       Wortkarg reagierte unterdessen die Bayer CropScience AG. In einer Erklärung
       heißt es lediglich: „Wir bedauern die Entscheidung des Düsseldorfer
       Landgerichts.“ Man werde nun „die schriftliche Urteilsbegründung abwarten
       und mögliche weitere Schritte prüfen“. Es gilt als wahrscheinlich, dass das
       Unternehmen, das viel Geld mit den betreffenden Produkten verdient, das
       Urteil anfechten wird.
       
       Zumal die Bayer-Tochter für ihr hartes Vorgehen gegen Kritiker der
       Neonikotinoide bekannt ist. Im Juli 2013 zum Beispiel hatte das Unternehmen
       sogar einen Regionalverband des BUND abgemahnt, weil dieser auf seiner
       Internetseite das Produkt „Calypso“ als „bienengefährlich“ bezeichnet
       hatte. Unter Androhung einer Vertragsstrafe von 10.000 Euro musste der
       Verband innerhalb von nur drei Tagen eine Unterlassungserklärung abgeben.
       
       11 Mar 2015
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Bernward Janzing
       
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