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       # taz.de -- Grundverordnung der EU: Weichspüler für den Datenschutz
       
       > Ein geleaktes Papier zeigt: Die EU-Regierungen sind dabei, die Prinzipien
       > der Zweckbindung und der Datensparsamkeit aus der Grundverordnung zu
       > streichen.
       
   IMG Bild: War eigentlich längst beschlossene Sache: Datenschutz in der EU
       
       BERLIN taz | Die Regierungen der EU-Mitgliedstaaten arbeiten gerade an
       einer deutlichen Aufweichung der Datenschutzstandards. Das legt ein
       vertrauliches Dokument der zuständigen Arbeitsgruppe der EU-Regierungen zur
       Datenschutzgrundverordnung nahe, das die [1][britische
       Bürgerrechtsorganisation Statewatch veröffentlicht] hat.
       
       Die seit mittlerweile drei Jahren verhandelte Datenschutzgrundverordnung
       sollte eigentlich das Schutzniveau der EU-Staaten vereinheitlichen und
       erhöhen – oder zumindest nicht senken. Vor einem Jahr hatte das
       EU-Parlament seinen Vorschlag verabschiedet, mit einer Mehrheit von 621 von
       653 Abgeordneten.
       
       Doch nun sieht es aus, als würde der Konsens der parlamentarischen
       Vertreter Makulatur: Das geleakte Dokument, das auf Ende Februar datiert
       ist, kippt diverse Regelungen, die das EU-Parlament in seinem Vorschlag für
       die neue Verordnung vorgesehen hatte oder die bereits gelten. Dazu gehören
       etwa das Prinzip, dass so wenig Daten wie möglich erhoben werden sollen,
       sowie die Zweckbindung bei der Nutzung von Daten. Letztere ist gar in der
       europäischen Grundrechtecharta festgeschrieben. In Artikel 8 heißt es, dass
       personenbezogene Daten nur „für festgelegte Zwecke“ genutzt werden dürfen.
       
       „Sollten die Prinzipien der Zweckbindung und der Datensparsamkeit fallen,
       ist das ein Ausverkauf des Datenschutzes“, kritisiert Klaus Müller,
       Vorstand des Verbraucherzentrale Bundesverbandes. Müller fürchtet: Ohne
       Zweckbindung könnten beispielsweise Unternehmen Rechnungsdaten künftig für
       Werbezwecke verwenden oder für das umstrittene Scoring.
       
       Das Sammeln von Daten soll laut dem Papier künftig erlaubt sein, wenn es
       „nicht exzessiv“ passiert, und auch Dritte sollen die Daten verarbeiten
       können, wenn nicht etwa Grundrechte dagegen sprechen. Damit könnten
       Unternehmen fast jede Erhebung und Nutzung von persönlichen Informationen
       rechtfertigen. „Deutschland opfert den Datenschutz dubiosen
       Geschäftsmodellen“, kritisiert Alexander Sander [2][vom Verein Digitale
       Gesellschaft] mit Blick auf einen der stärksten Verhandlungspartner.
       
       „Die EU-Mitgliedstaaten sind gerade dabei, systematisch die Bedeutung von
       fast jedem Artikel und Paragrafen, ja fast jedem Punkt und Komma zu
       unterminieren“, sagt Joe McNamee [3][vom Verband European Digital Rights].
       Am 12. und 13. März treffen sich die Innen- und Justizminister der
       EU-Länder. Zu dem aktuell verhandelten Kapitel II soll es dann eine
       Einigung geben, anschließend geht es um Kapitel III. Auch das birgt
       zentrale Punkte, unter anderem die Bildung von Profilen.
       
       4 Mar 2015
       
       ## LINKS
       
   DIR [1] http://statewatch.org/news/2015/feb/eu-council-dp-reg-chapII-17072-rev3-14.pdf
   DIR [2] http://digitalegesellschaft.de/
   DIR [3] http://edri.org
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Svenja Bergt
       
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