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       # taz.de -- Prozess gegen Sebastian Edathy: Kinderschutzbund will kein Geld
       
       > Das Verfahren gegen Edathy wurde eingestellt, er soll 5.000 Euro an den
       > Kinderschutzbund zahlen. Der Verband will das Geld nicht. Die
       > Entscheidung sei ein „fatales Signal“.
       
   IMG Bild: Bleibt zunächst auf seinem Geld sitzen: Sebastian Edathy.
       
       HANNOVER dpa | Der Kinderschutzbund Niedersachsen will die vom Landgericht
       Verden verhängte Geldauflage von Sebastian Edathy nun doch nicht annehmen.
       Die Entscheidung, das Kinderporno-Verfahren gegen den ehemaligen
       SPD-Bundestagsabgeordneten für eine Zahlung von 5000 Euro einzustellen, sei
       ein „fatales Signal“, teilte der Verband am Dienstag in Hannover mit. Es
       dürfe nicht der Eindruck entstehen, dass es möglich sei, sich von Vergehen
       gegen Kinder freikaufen zu können. Der Verband hat nach eigenen Angaben das
       Gericht bereits gebeten, einen neuen Empfänger für die Geldauflage zu
       bestimmen.
       
       „Kinder und Jugendliche vor Gewalt zu schützen und ihnen zu helfen, wenn
       sie Gewalt erfahren haben, ist seit fast 60 Jahren unser Hauptanliegen und
       Ziel unserer Arbeit“, betonte der Vorsitzende des Kinderschutzbundes
       Niedersachsen, Johannes Schmidt. Aufgrund persönlicher und der öffentlich
       an den Verband herangetragenen Resonanz habe der Vorstand „nach reiflicher
       Überlegung entschieden, diesen moralischen Widerspruch für sich nicht lösen
       zu können.“
       
       Ungeachtet der nun beschlossenen nachträglichen Ablehnung – am Montag hatte
       Schmidt zunächst erklärt, das Geld annehmen zu wollen – seien Spenden und
       Bußgelder aber weiterhin eine überaus wichtige Quelle für die
       Verbandsarbeit. Im Unterschied zu anderen Verfahren, die mit einer
       Verurteilung zu Ende gehen, sei das Geld bei Edathy keine Strafe und könne
       daher nicht angenommen werden.
       
       „Das ist ganz ungewöhnlich“, sagte eine Gerichtssprecherin. Ihr sei kein
       Fall bekannt, bei dem das Gericht je eine entsprechende Bitte eine
       Geldempfängers erhalten habe. Das Gericht werde nun zeitnah in Absprache
       mit der Staatsanwaltschaft und der Verteidigung einen neuen gemeinnützigen
       Empfänger der Geldauflage bestimmen. Dabei werde erneut darauf geachtet,
       dass der Empfänger „sachbezogenen“ sei.
       
       Der Prozess gegen Edathy war am Montag ohne eine Verurteilung zu Ende
       gegangen. Darauf hatten sich Verteidigung, Staatsanwaltschaft und Gericht
       geeinigt, nachdem Edathy zugegeben hatte, die von der Staatsanwaltschaft
       als kinder- und jugendpornografisch eingestuften Fotos, Videos sowie einen
       Bildband besessen zu haben. Die Entscheidung des Gerichtes wird seither
       massiv kritisiert.
       
       Erst wenn Edathy das Geld überwiesen hat, ist der Prozess endgültig
       beendet. Dieser hatte noch im Gerichtssaal erklärt, den Betrag umgehend
       überweisen zu wollen. Nach dem Ende des Prozesses hatte Edathy umgehend auf
       seiner Facebook-Seite und über seinen Anwalt erklärt, bei seiner Einlassung
       habe es sich nicht um ein Geständnis gehandelt. Zwar habe er den Besitz der
       in der Anklage formulierten Bilder und Videos zugegeben, nicht aber die
       Einschätzung geteilt, dass es sich dabei tatsächlich um verbotene
       Kinderpornos handele.
       
       3 Mar 2015
       
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