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       # taz.de -- Prozess gegen Edathy wird fortgesetzt: Einstellung gegen Geständnis?
       
       > Das Verfahren gegen Sebastian Edathy könnten schon am Montag enden.
       > Voraussetzung dafür sei ein „glaubhaftes“ Geständnis des früheren
       > SPD-Bundestagsabgeordneten.
       
   IMG Bild: Lässt er sich auf den Deal mit der Staatanwaltschaft ein: Sebastian Edathy nach dem ersten Prozesstag Ende Februar in Verden
       
       VERDEN dpa | Nur eine Woche nach dem Start könnte der Kinderporno-Prozess
       gegen Sebastian Edathy vor dem Landgericht Verden an diesem Montag schon
       wieder zu Ende gehen. Voraussetzung dafür ist nach Worten von
       Oberstaatsanwalt Thomas Klinge jedoch, dass der frühere
       SPD-Bundestagsabgeordnete die gegen ihn erhobenen Vorwürfe „glaubhaft“
       zugibt. In diesem Fall könnte das Verfahren gegen Zahlung einer Geldauflage
       eingestellt werden.
       
       Die Staatsanwaltschaft wirft Edathy vor, im November 2013 über das Internet
       kinderpornografische Videos und Bilder mit nackten Jungen unter 14 Jahren
       heruntergeladen zu haben. Edathy hat dies bislang bestritten und lediglich
       eingeräumt, legale Bilder besessen zu haben. Die Ermittler waren auf den
       45-Jährigen aufmerksam geworden, weil sein Name auf der Kundenliste einer
       kanadischen Firma aufgetaucht war, die auch Kinder- und Jugendpornos
       vertrieben haben soll.
       
       Die Strafprozessordnung gestattet die Einstellung eines Verfahrens gegen
       Geldauflage, wenn dadurch das öffentliche Interesse an der Strafverfolgung
       beseitigt werden kann und die Schwere der Schuld dem nicht entgegensteht.
       Voraussetzung dafür ist aber, dass alle Verfahrensbeteiligten dem
       zustimmen.
       
       Sollten sich Gericht, Staatsanwalt und Verteidigung nicht auf eine
       Einstellung einigen können, würde der Prozess wie geplant fortgesetzt. Zur
       Sicherheit hat die Kammer einen Sachverständigen und zwei Zeugen geladen.
       Das Landgericht hat zunächst Verhandlungstage bis Ende April angesetzt.
       
       Im Falle einer Verurteilung würden Edathy laut Gesetz bis zu zwei Jahre
       Gefängnis oder eine Geldstrafe drohen. Das Gericht wies aber bereits darauf
       hin, dass ein Strafmaß „eher im unteren Bereich“ zu erwarten sei, weil es
       sich „um vergleichsweise wenige Taten mit einer noch begrenzten Anzahl an
       Zugriffen“ handele.
       
       2 Mar 2015
       
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