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       # taz.de -- In eigener Sache – Datenklau: Redaktionsgeheimnis: Ein hohes Gut
       
       > Das Wichtigste für uns ist, den Datendiebstahl in der Redaktion
       > aufzuklären und das Vertrauen in die taz zurückzugewinnen.
       
   IMG Bild: Unsere EDV-Abteilung.
       
       Das Redaktionsgeheimnis ist ein hohes Gut. Eine Tageszeitung lebt nicht nur
       vom Vertrauen, das ihr die LeserInnen entgegenbringen. Interviewpartner
       oder Informanten müssen sich darauf verlassen können, dass die Aussagen und
       Sachverhalte, mit denen sie sich an die Zeitung wenden, in guten Händen
       sind und bleiben. Wichtig ist aber auch das Vertrauen, das innerhalb einer
       Redaktion herrscht. Die KollegInnen müssen sich gewiss sein können, dass
       alle, die in einer Redaktion arbeiten, im Sinne der Berichterstattung an
       einem Strang ziehen.
       
       Dieses Grundvertrauen ist in der vergangenen Woche in der taz erschüttert
       worden, als ein Mitarbeiter dabei beobachtet wurde, wie er einen
       sogenannten Keylogger aus dem USB-Slot eines Redaktionscomputers abgezogen
       hat. Mittels eines Keyloggers lassen sich die Eingaben, die ein Benutzer an
       seinem Computer macht, protokollieren. Passwörter sind dabei meist das
       Erste, was protokolliert wird.
       
       Seitdem die Vorfälle durch erste Veröffentlichungen bekannt wurden, ist in
       sozialen Netzwerken vom „tazgate“ die Rede. Tatsächlich haben wir es mit
       einer Spionageaffäre zu tun. Der Schock bei uns allen sitzt tief. Nach
       Erkenntnissen unserer EDV-Abteilung waren von der Schnüffelei
       RessortleiterInnen ebenso betroffen wie aktuelle oder ehemalige
       RedakteurInnen. Auch in Rechnern von Praktikantinnen wurde der Keylogger
       eingesetzt.
       
       Die Fassungslosigkeit über die Spähattacke dauert an. Während andere Medien
       bereits über den Fall berichteten, haben wir uns zunächst mit einer
       Bewertung des Vorgefallenen zurückgehalten. Das hatte arbeitsrechtliche und
       andere juristische Gründe. Zum anderen hatte es für uns Vorrang, eine
       interne Aufklärung der Vorkommnisse in die Wege zu leiten. Wir wollten
       wissen, welche MitarbeiterInnen vom Einsatz des Keyloggers betroffen waren,
       und diese darüber informieren. Unsere EDV-Abteilung hat dabei hervorragende
       Arbeit geleistet.
       
       Nachdem der unter Verdacht stehende Mitarbeiter am Montag nicht die
       Möglichkeit genutzt hat, sich der taz gegenüber zu äußern, wurden
       arbeitsrechtliche Schritte eingeleitet. Zudem wird eine Strafanzeige
       gestellt.
       
       Das Wichtigste ist für uns dabei, die Vorkommnisse, so weit dies irgend
       möglich ist, aufzuklären und so das Vertrauen in die taz zurückzugewinnen –
       bei LeserInnen, Interviewpartnern und Informanten ebenso wie unter den
       KollegInnen.
       
       23 Feb 2015
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Ines Pohl
   DIR Andreas Rüttenauer
       
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