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       # taz.de -- Zuwanderung in die Schweiz: Nur nach Bedarf
       
       > Nach der Volksinitiative gegen „Masseneinwanderung“ legt die Regierung
       > nun ein Gesetz vor. EU-Bürger sind von der Regelung noch nicht betroffen.
       
   IMG Bild: Für mehr Menschen wird die Einwanderung in die Schweiz erschwert.
       
       GENF taz | Die Schweiz will den Zuzug von AusländerInnen ab Februar 2017
       durch Höchstzahlen begrenzen. Einen entsprechenden Gesetzesentwurf legte
       der Bundesrat, die siebenköpfige Regierung in Bern, am Mittwoch den beiden
       Parlamentskammern National- und Ständerat vor.
       
       Mit dem Gesetz soll die von der rechtspopulistischen Schweizer Volkspartei
       (SPV) lancierte Volksinitiative zur „Begrenzung der Masseneinwanderung“
       umgesetzt werden, die bei der Abstimmung am 9. Februar 2014 eine knappe
       Mehrheit gefunden hatte. Die Gesetzesvorlage gilt allerdings zunächst nur
       für AusländerInnen aus Staaten außerhalb der EU. Denn Zuzugskontingente für
       EU-BürgerInnen würden gegen das bilaterale Personenfreizügigkeitsabkommen
       zwischen Bern und Brüssel verstoßen und werden von der EU daher strikt
       abgelehnt.
       
       Die Hoffnung des Bundesrats, die EU in dieser Frage bis Februar 2017 doch
       noch zu einem Entgegenkommen zu bewegen, werden von fast allen Parteien,
       Medien und Experten als unrealistisch eingeschätzt. Als wahrscheinlich
       gilt, dass es zu einer erneuten Volksinitiative und -abstimmung zum Thema
       „Masseneinwanderung“ kommt.
       
       Die Gesetzesvorlage nennt keine konkreten Höchstzahlen für den Zuzug von
       AusländerInnen. „Mit Rücksicht auf das gesamtwirtschaftliche Interesse“
       sollen die Höchstzahlen ab 2017 immer nur für ein Jahr und nach Absprache
       mit der Wirtschaft und den 26 Kantonen festgelegt werden. Der Entwurf legt
       jedoch fest, dass künftig bei der Besetzung von Arbeitsplätzen Schweizer
       StaatsbürgerInnen grundsätzlich den Vorrang erhalten müssen.
       
       ## Erleichterungen für Flüchtlinge
       
       Außer in Bereichen, wo es einen allgemeinen Arbeitskräftemangel gibt, muss
       in jedem Einzelfall geprüft werden, ob es geeignete Schweizer Arbeitskräfte
       gibt, bevor für Ausländer eine Arbeitserlaubnis ausgestellt wird. Um die
       Einwanderung zu reduzieren, will die Regierung zudem das inländische
       Arbeitskräftepotenzial stärker ausschöpfen. So soll die Integration von im
       Land lebenden Ausländern und von Menschen mit einer Behinderung stärker
       gefördert werden. Im Medizinbereich sollen die Bildungsangebote ausgebaut
       werden, Asylsuchende und Flüchtlinge ohne spezielle Genehmigung eine Arbeit
       annehmen dürfen.
       
       Eine einseitige Festlegung von Höchstzahlen bei der Zuwanderung für
       EU-BürgerInnen würde laut der EU-Kommission zu einer Kündigung nicht nur
       des Personenfreizügigkeitsabkommens, sondern auch der übrigen sechs
       bilateralen Abkommen zwischen Brüssel und Bern führen. Sollte es in dieser
       Frage bis Februar 2017 keine Einigung geben, sind neue Volksinitiativen zur
       Abstimmung über die bilateralen Verträge mit der EU oder auch über einen
       Beitritt der Schweiz zur EU wahrscheinlich.
       
       12 Feb 2015
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Andreas Zumach
       
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