# taz.de -- BGH-Urteil zum Kinderquark-Slogan: „Monsterbacke“ nicht irreführend
> „So wichtig wie das tägliche Glas Milch!“: Der Spruch auf dem Kinderquark
> der Molkerei Ehrmann ist angemessen. Das entschied der Bundesgerichtshof.
IMG Bild: Zutsch. Dass da mehr Zucker als in Milch drin ist, wisse der Verbraucher, so das BGH.
KARLSRUHE dpa | Der Milchslogan der Molkerei Ehrmann auf der Verpackung
ihres Kinderquarks „Monsterbacke“ führt Verbraucher nicht in die Irre. Das
hat der Bundesgerichtshof (BGH) am Donnerstag entschieden. Der Slogan darf
aber nicht für sich alleine stehen, sondern benötigt einen speziellen
gesundheitsbezogenen Hinweis. (Az.: I ZR 36/11)
In dem Rechtsstreit geht es um folgenden Spruch auf der Verpackung des
Früchtequarks: „So wichtig wie das tägliche Glas Milch!“. Die
Wettbewerbszentrale hatte Ehrmann deshalb wegen Irreführung verklagt.
Bei dem Früchtequark handele es sich jedoch erkennbar um ein Produkt, das
sich von Milch unterscheide, urteilte der BGH nun. „Der Verbraucher weiß,
dass Früchtequark mehr Zucker hat als Milch“, sagte der Vorsitzende Richter
Wolfgang Büscher in Karlsruhe.
Nach dem Europarecht brauche ein solcher Slogan jedoch zusätzliche Angaben
wie etwa einen Hinweis auf die Bedeutung einer abwechslungsreichen und
ausgewogenen Ernährung. Um darüber zu entscheiden, wies der BGH den Fall
daher an das Oberlandesgericht Stuttgart zurück.
12 Feb 2015
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