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       # taz.de -- BGH-Urteil zum Kinderquark-Slogan: „Monsterbacke“ nicht irreführend
       
       > „So wichtig wie das tägliche Glas Milch!“: Der Spruch auf dem Kinderquark
       > der Molkerei Ehrmann ist angemessen. Das entschied der Bundesgerichtshof.
       
   IMG Bild: Zutsch. Dass da mehr Zucker als in Milch drin ist, wisse der Verbraucher, so das BGH.
       
       KARLSRUHE dpa | Der Milchslogan der Molkerei Ehrmann auf der Verpackung
       ihres Kinderquarks „Monsterbacke“ führt Verbraucher nicht in die Irre. Das
       hat der Bundesgerichtshof (BGH) am Donnerstag entschieden. Der Slogan darf
       aber nicht für sich alleine stehen, sondern benötigt einen speziellen
       gesundheitsbezogenen Hinweis. (Az.: I ZR 36/11)
       
       In dem Rechtsstreit geht es um folgenden Spruch auf der Verpackung des
       Früchtequarks: „So wichtig wie das tägliche Glas Milch!“. Die
       Wettbewerbszentrale hatte Ehrmann deshalb wegen Irreführung verklagt.
       
       Bei dem Früchtequark handele es sich jedoch erkennbar um ein Produkt, das
       sich von Milch unterscheide, urteilte der BGH nun. „Der Verbraucher weiß,
       dass Früchtequark mehr Zucker hat als Milch“, sagte der Vorsitzende Richter
       Wolfgang Büscher in Karlsruhe.
       
       Nach dem Europarecht brauche ein solcher Slogan jedoch zusätzliche Angaben
       wie etwa einen Hinweis auf die Bedeutung einer abwechslungsreichen und
       ausgewogenen Ernährung. Um darüber zu entscheiden, wies der BGH den Fall
       daher an das Oberlandesgericht Stuttgart zurück.
       
       12 Feb 2015
       
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       nicht mehr.