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       # taz.de -- Schlappe für Windkraftkonzern Enercon: Betriebsrat darf weiterarbeiten
       
       > Er setzte sich für Leiharbeiter-Interessen ein. Deshalb sollte ein
       > Arbeitnehmervertreter von Enercon gefeuert werden. Das hat ein Gericht
       > nun untersagt.
       
   IMG Bild: Weiterhin Enercon-Mitarbeiter: Betriebsrat Nils-Holger Böttger.
       
       BERLIN taz | Eine Niederlage vor dem Arbeitsgericht hat der führende
       deutsche Windanlagenhersteller Enercon eingesteckt. Am Mittwoch verkündete
       das Arbeitsgericht Magdeburg seinen Beschluss, dass der Betriebsrat einer
       Enercon-Tochter nicht entlassen werden darf. Die Entscheidung ist noch
       nicht rechtskräftig, die Firma kann Beschwerde einlegen.
       
       Der Fall hat breite Aufmerksamkeit ausgelöst, weil die Gewerkschaft IG
       Metall eine bundesweite Unterstützungskampagne für den Betriebsrat
       organisierte. 19.000 Unterschriften kamen bislang zusammen.
       Kommunalpolitiker, Abgeordnete, Gewerkschafter und Bürger protestierten
       damit gegen „den aggressiven Druck auf gewerkschaftlich aktive
       Beschäftigte“. ArbeitnehmervertreterInnen beschweren sich seit Langem über
       den autokratischen Führungsstil in dem Unternehmen.
       
       Enercon mit Hauptsitz in Aurich beschäftigt weltweit rund 13.000 Leute. Im
       Prozess geht es um Nils-Holger Böttger, den Vorsitzenden des Betriebsrats
       der Enercon-Tochter Windenergieanlagen Service Ost in Magdeburg. Dieser
       setzte sich unter anderem für die Interessen von Leiharbeitern ein. So
       wandte er sich gegen unbezahlte Arbeitszeit für eine Schulung am
       Wochenende. Die Firma versuchte ihm zu kündigen.
       
       Böttger habe „seine Kompetenzen massiv überschritten“, sagte
       Enercon-Sprecher Felix Rehwald. Die Firma erklärte, der Betriebsrat habe
       sich beleidigend über die Leiharbeitsfirma geäußert. „In der Konsequenz hat
       der Vertragspartner die Zusammenarbeit beendet, so dass der
       Servicegesellschaft ein nicht unerheblicher wirtschaftlicher Schaden
       entstanden ist“, so Rehwald.
       
       ## Recht auf freie Meinungsäußerung
       
       Die Arbeitsrichter wiesen die beiden Anträge der Firma auf Entlassung und
       Amtsenthebung Böttgers jedoch ab. Die angeblichen Beleidigungen seien durch
       das Recht auf freie Meinungsäußerung gedeckt.
       
       Laut IG Metall wurden gewerkschaftlich organisierte Beschäftigte und
       Betriebsräte bei Enercon bereits mehrfach behindert und schikaniert.
       Beispielsweise habe eine Firmenleitung IG-Metall-Vertretern vor
       Betriebsratswahlen den Zugang zum Unternehmen verweigert. Eine andere
       Methode der Geschäftsführung bestehe darin, Betriebsräten Abmahnungen zu
       schicken, weil sie angeblich Freizeitaktivitäten als Arbeitszeit
       deklarierten. Über Schikanen gegen Beschäftigtenvertreter bei dem
       Windanlagenhersteller [1][berichtete die taz] schon [2][2006 mehrfach].
       
       Mit manchen Betriebsräten, die nicht auf Konfrontation gehen, kommt die
       Firmenleitung von Enercon allerdings gut aus. „Wir möchten betonen, dass
       wir uns klar zu einer fairen und gleichen Behandlung aller Mitarbeiter
       bekennen“, so Enercon-Sprecher Rehwald.
       
       11 Feb 2015
       
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