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       # taz.de -- Gericht über Einsätze der Bundespolizei: Ländersache? Bundessache?
       
       > Die Bundesregierung informiert nicht ausreichend über unterstützende
       > Einsätze der Bundespolizei. Das Bundesverfassungsgericht spricht von
       > „einer Kontrolllücke“.
       
   IMG Bild: Laut vielen Verfassungsrichtern ist eine Vermischung der Verantwortlichkeiten von Bund und Ländern bei Polizeieinsätzen nicht sinnvoll.
       
       KARLSRUHE rtr | Die Bundesregierung muss sich für unterstützende Einsätze
       der Bundespolizei in den Ländern künftig wohl stärker rechtfertigen als
       bisher. Das wurde am Dienstag bei einer mündlichen Verhandlung des
       Bundesverfassungsgerichts deutlich.
       
       Bei der Information des Bundestags über solche Einsätze gebe es bisher
       „vielleicht eine Kontrolllücke“, sagte Verfassungsgerichtspräsident Andreas
       Voßkuhle. Den Angaben zufolge hat die Zahl solcher Großeinsätze bei
       Demonstrationen oder Fußballspielen in den vergangenen Jahren stark
       zugenommen.
       
       Die Bundesregierung streitet eine eigene Zuständigkeit für solche
       Unterstützungseinsätze der Bundespolizei ab und sieht das jeweils
       anfordernde Land in der alleinigen Verantwortung. „Polizeieinsätze sind
       Ländersache“, sagte Ole Schröder, Parlamentarischer Staatssekretär im
       Bundesinnenministerium. „Wenn die Bundespolizei in den Ländern
       unterstützend tätig wird, werden daraus keine Polizeieinsätze des Bundes“,
       betonte der Vertreter der Bundesregierung. Die Bundespolizei unterliege
       dabei den fachlichen Weisungen des Landes.
       
       ## Die Linke: Bundesregierung ist Rechenschaft schuldig
       
       Mehrere Verfassungsrichter machten deutlich, dass eine Vermischung der
       Verantwortlichkeiten von Bund und Ländern bei solchen Einsätzen nicht
       sinnvoll sei. „Das würde ein ziemliches Kuddelmuddel geben“, sagte Richter
       Peter Müller. Voßkuhle merkte aber an, in bestimmten Fällen sei es nicht
       ganz einleuchtend, dass die Bundesregierung parlamentarische Anfragen gar
       nicht beantworten müsse.
       
       Etwa, wenn die Regierung eine „klare Haltung“ zur Ausrüstung der
       Bundespolizei mit bestimmten Waffen habe. Oder wenn die Bundespolizei zu
       einer „nach GSG-9-Standard ausgebildeten, martialischen Eingreiftruppe“
       werde, während die Länderpolizei eher als „brave Bürgerpolizei“ auftrete.
       
       In dem Verfahren klagt die Linksfraktion im Bundestag gegen die
       Bundesregierung, die ihr die Antwort auf Anfragen zu zwei großangelegten
       Unterstützungseinsätzen der Bundespolizei im Jahr 2011 verweigert hatte. Am
       19. Februar 2011 hatte ein geplanter Großaufmarsch von Rechtsextremisten in
       Dresden Straßenschlachten zwischen der Polizei und gewaltbereiten
       Linksextremisten ausgelöst. Außerdem wurde die Bundespolizei am 1. Mai 2011
       wegen möglicher Krawalle in Berlin und Heilbronn zur Unterstützung der
       Länderpolizeien eingesetzt.
       
       Die Linksfraktion sieht zumindest eine Restverantwortung der
       Bundesregierung, da sie solche Einsätze beeinflussen könne. Darüber sei sie
       Rechenschaft schuldig. „Es geht uns um die Möglichkeit, die Regierung zu
       kontrollieren“, sagte die Linke-Abgeordnete Caren Lay in Karlsruhe. Ein
       Urteil wird in einigen Monaten erwartet.
       
       10 Feb 2015
       
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