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       # taz.de -- Gericht über „Dublin-Verfahren“: Abschiebung nach Italien ist möglich
       
       > Unter bestimmten Voraussetzungen ist die Abschiebung von Flüchtlingen
       > nach Italien zulässig. Das entschied der Europäische Gerichtshof für
       > Menschenrechte.
       
   IMG Bild: Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg.
       
       STRASSBURG kna | Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat die
       Klage eines somalischen Asylbewerbers gegen das sogenannte Dublin-Verfahren
       zurückgewiesen. Die Straßburger Richter billigten am Donnerstag die
       Entscheidung der niederländischen Asylbehörden, den 20-Jährigen nach
       Italien zu überstellen.
       
       Anders als von diesem angeführt, drohe ihm in Italien keine unzumutbare
       Behandlung, so die Begründung. Die „Struktur und Gesamtsituation“ des
       italienischen Flüchtlings- und Asylbewerberaufnahmesystems seien kein
       genereller Grund, eine Überstellung im Zuge des sogenannten
       Dublin-Verfahrens zu verbieten.
       
       Der Somalier hatte sich gegen die europäische Rechtspraxis des
       Dublin-Verfahrens gewandt, Asylbewerber in das europäische Land
       zurückzuschicken, das sie zuerst erreicht haben. Im Fall einer ähnlichen
       Klage einer afghanischen Flüchtlingsfamilie mit sechs Kindern hatte
       Straßburg im November 2014 eine Überstellung nach Italien noch abgelehnt.
       Die Situation des „jungen Somaliers ohne weitere Familienangehörige“ sei
       nun aber anders zu bewerten.
       
       Zudem betonte der Menschenrechtsgerichtshof, das italienische Asylverfahren
       sei nicht mit dem griechischen zu vergleichen. Die Überstellung einer
       Flüchtlingsfamilie von Belgien nach Griechenland hatte der Gerichtshof 2011
       mit Verweis auf schlechte Bedingungen in Griechenland abgelehnt.
       
       5 Feb 2015
       
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