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       # taz.de -- Verhandlungen zu TTIP: Geheimhaltung auf dem Prüfstand
       
       > Mehrere NGOs beschweren sich wegen mangelnder Transparenz bei der
       > Europäischen Bürgerbeauftragten. Die prüft nun eine Untersuchung.
       
   IMG Bild: Protest mit Stickern: Aktivistin auf einer Anti-TTIP-Demo in Brüssel
       
       BERLIN taz | Der EU-Kommission droht eine Untersuchung durch die
       EU-Bürgerbeauftragte Emily O’Reilly. Der Grund: Die Kommission hatte fünf
       Nichtregierungsorganisationen den Einblick in geheime TTIP-Dokumente
       verweigert. Die NGOs hatten daraufhin Beschwerde bei O’Reilly eingereicht.
       Die Ombudsfrau lässt derzeit prüfen, ob der Vorfall die Bedingungen für
       eine solche Untersuchung erfüllt.
       
       Die NGOs wollten bereits im Februar 2014 das Verhandlungsmandat der EU
       einsehen. Konkret ging es ihnen um Papiere über die umstrittenen
       Schiedsgerichte ISDS. Außerdem forderten die Organisationen Einblick in
       eine Reihe von Texten, die die Zusammenarbeit mit den USA bei
       Regulierungsfragen und umweltpolitisch relevanten Themen betreffen. Darüber
       diskutieren die TTIP-Chefunterhändler der EU und der USA in dieser Woche in
       Brüssel.
       
       Den Beschwerdeführern zufolge müsse die Kommission die Dokumente
       offenlegen, da sie von öffentlichem Interessen seien. Die Kommission gab
       an, die Papiere würden erst nach der aktuellen Verhandlungsrunde, nach
       Diskussion mit dem Rat und dem EU-Parlament und erst nachdem sie den USA
       mitgeteilt wurden, öffentlich gemacht.
       
       Nachdem auch das Generalsekretariat der EU-Kommission nur auf die bereits
       veröffentlichten Papiere verwies, legten das Corporate Europe Observatory,
       ClientEarth, Friends of the Earth Europa, das Europäische Umweltbüro und
       der Europäische Journalistenverband Beschwerde bei der Europäischen
       Bürgerbeauftragten ein. Darin kritisieren sie, die Kommission ignoriere die
       Transparenzverpflichtungen der Aarhus-Konvention – ein internationales
       Abkommen, das der Öffentlichkeit ein Anrecht auf umweltpolitische
       Informationen durch die Behörden zugesteht.
       
       Sie missachte auch ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom Juli
       vergangenen Jahres. Demnach kann der Öffentlichkeit nur in Ausnahmefällen
       der Zugang zu institutionellen Dokumenten verweigert werden – Dokumente mit
       internationalem Bezug zählten nicht automatisch dazu.
       
       ## Voraussetzungen überprüfen
       
       In den nächsten Tagen wird sich entscheiden, ob die Beschwerde die
       Voraussetzungen für eine Untersuchung erfüllt. Wenn ja, könnte die
       Bürgerbeauftragte eine Stellungnahme der Kommission einfordern und prüfen,
       ob die angefragten Dokumente zu Recht zurückgehalten wurden. Dann könnte
       sie eine Empfehlung bei der Kommission einreichen – die allerdings nicht
       bindend ist.
       
       „Wenn die Ombudsfrau eine Untersuchung eröffnen wird, wird die Kommission
       selbstverständlich kooperieren und innerhalb der zeitlichen Vorgaben
       antworten“, sagt Reinhardt Hönighaus, Sprecher der EU-Kommission. Ihm
       zufolge sind einige der Dokumente, auf die sich die Beschwerde beziehe,
       bereits veröffentlicht worden. Weitere Veröffentlichungen sollten folgen,
       kündigte er an.
       
       In Brüssel waren am Dienstag Interessenvertreter und NGOs eingeladen, ihre
       Vorschläge zu den verhandelten Themen einzubringen. Am Nachmittag fand eine
       Informationsveranstaltung über den aktuellen Stand der Gespräche statt.
       
       4 Feb 2015
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Julia Maria Amberger
       
       ## TAGS
       
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