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       # taz.de -- Studie zu Hartz-IV: 45 Euro mehr sollten es sein
       
       > Laut einer Studie könnten Hartz-IV-Empfänger bis zu 45 Euro mehr
       > Grundsicherung bekommen. Verdeckte Armut sei bisher nicht ausreichend
       > berücksichtigt worden.
       
   IMG Bild: Stadtmission Erfurt: Viele Leute schämen sich für ihre Armut.
       
       DÜSSELDORF afp | Hartz-IV-Empfänger könnten einer neuen Studie zufolge
       einen bis zu 45 Euro höheren Regelsatz der Grundsicherung bekommen. Grund
       dafür sind die fehlende Berücksichtigung von verdeckter Armut bei der
       Regelsatz-Berechnung sowie Veränderungen in den Berechnungsverfahren, wie
       eine von der gewerkschaftsnahen [1][Hans-Böckler-Stiftung am Mittwoch in
       Düsseldorf veröffentlichte Untersuchung] ergab. Die Grundsicherung liegt
       derzeit bei 399 Euro pro Monat.
       
       Die Studie der Forscherin Irene Becker untersucht unter anderem den
       Einfluss der verdeckten Armut auf den Hartz-IV-Satz. Als verdeckt arm
       gelten laut Böckler-Stiftung Menschen, die ihren Anspruch auf
       Grundsicherungs- oder Sozialhilfeleistungen aus Scham, Unkenntnis oder
       anderen Gründen nicht geltend machen. Dies seien nach Expertenschätzungen
       rund 40 Prozent der Bedürftigen. Verteilungsforscherin Becker kommt nun zu
       dem Schluss, dass der Hartz-IV-Satz zwölf Euro höher wäre, wenn die
       verdeckt Armen vor den Bedarfsberechnungen ausgeklammert würden.
       
       Hintergrund ist das statistische Verfahren, mit dem die Grundsicherung
       ermittelt wird. Dabei werden den Angaben zufolge diejenigen nicht
       herausgerechnet, die kein Hartz IV bekommen, obwohl sie ein Anrecht darauf
       hätten. Daher enthalte die Referenzgruppe zur Bestimmung des Regelsatzes
       Menschen, die unter dem amtlichen Existenzminimum lebten, was im Ergebnis
       zu einem unzureichenden Regelsatz beitrage, erklärte die Forscherin.
       
       Becker kritisierte zudem, es gebe weitere Unzulänglichkeiten bei der
       Hartz-IV-Berechnung. Würden Veränderungen der vergangenen Jahre rückgängig
       gemacht und alle vom Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung im
       Jahr 2010 formulierten Anforderungen an die Grundsicherung berücksichtigt
       und die verdeckt Armen herausgerechnet, hätte der Regelsatz für einen
       Erwachsenen 2014 insgesamt um rund 44 Euro höher liegen können. In diesem
       Jahr wären es sogar gut 45 Euro.
       
       4 Feb 2015
       
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   DIR [1] http://www.boeckler.de/cps/rde/xchg/hbs/hs.xsl/52614_52888.htm
       
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