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       # taz.de -- Verschärfung des Anti-Terror-Strafrechts: Jeder Terror-Cent wird bald strafbar
       
       > Die Regierung will das Sammeln von Geld zur Terror-Unterstützung
       > bestrafen. Auch der Versuch einer terroristischen Reise soll strafbar
       > werden.
       
   IMG Bild: Schon die Planung einer Ausreise in ein Kampfgebiet soll strafbar sein
       
       BERLIN taz | Der Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) will das deutsche
       Anti-Terror-Strafrecht verschärfen. Künftig soll schon die terroristische
       Reise und der Versuch einer terroristischen Reise unter Strafe gestellt
       werden. Außerdem soll auch das Sammeln von Kleinbeträgen für den Terror
       strafbar sein. Ein entsprechender Gesetzentwurf, der der taz vorliegt, soll
       an diesem Mittwoch vom Bundeskabinett in Berlin auf den Weg gebracht
       werden.
       
       Eigentlich ist das deutsche Anti-Terror-Strafrecht ziemlich lückenlos. Seit
       1976 ist die Mitgliedschaft und jede Unterstützung einer terroristischen
       Vereinigung verboten (§ 129a).
       
       Weil islamistische Straftäter sich nicht so fest organisieren wie die RAF,
       sind seit 2009 zudem die Vorbereitungshandlungen von terroristischen
       Einzeltätern und losen Gruppen strafbar. Strafbar macht sich seither auch,
       wer an einem Terrorlehrgang teilnimmt, Sprengstoff(zutaten) beschafft oder
       Geldmittel für den Terror sammelt (§ 89a).
       
       Bundesjustizminister Maas hat jetzt aber doch zwei Ansätze zu einer
       weiteren Strafverschärfung gefunden. Die Pläne sind jedoch keine Reaktion
       auf den Pariser Angriff gegen die Redaktion von Charlie Hebdo am 7. Januar
       dieses Jahres. Der Minister hatte sein Vorhaben schon vorher angekündigt.
       
       In Paragraf 89a soll künftig auch die Ausreise in Kampfgebiete und der
       Versuch dazu als Straftat erfasst werden. Es droht Haft von sechs Monaten
       bis zehn Jahren. Erforderlich ist allerdings, dass der Täter die Reise in
       der Absicht begeht, dann eine „schwere staatsgefährdende Gewalttat“ zu
       verüben. Dabei geht es nicht nur um Terrorakte in Deutschland, sondern auch
       im Ausland, zum Beispiel im Irak oder in Syrien.
       
       ## Schon der Reiseversuch ist strafbar
       
       Ein Reiseversuch liegt vor, wenn zu einer Flugreise angesetzt wird oder
       wenn auf dem Landweg die Überquerung der deutschen Grenze unmittelbar
       bevorsteht. Bei dieser Verschärfung beruft sich Maas auf eine UN-Resolution
       gegen „ausländische Kämpfer“ vom September 2014.
       
       Die Sammlung von Geld für terroristische Aktivitäten soll künftig in einen
       eigenen Paragraf 89c ausgelagert werden. Auch hier drohen sechs Monate bis
       zehn Jahre Gefängnis. Anders als früher soll schon die Sammlung von
       Kleinbeträgen strafbar sein. Hier beträgt die Strafe dann aber nur drei
       Monate bis fünf Jahre.
       
       Der Wegfall der bisherigen „Erheblichkeitsschwelle“ geht laut Maas auf eine
       Empfehlung der Financial Action Task Force (FATF) der
       Wirtschaftsorganisation OECD zurück.
       
       4 Feb 2015
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Christian Rath
       
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