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       # taz.de -- Studierende in Berliner Wohnheimen: Ob die Post ankommt ist Zufall
       
       > Die Adresse vieler Studierender enthält eine neunstellige Nummer. Die
       > Folge: Oft kommt ihre Post nicht an - und das Recht auf das
       > Briefgeheimnis wird verletzt.
       
   IMG Bild: Hier sitzen ist nicht so schwer, Post zu bekommen hingegen schon.
       
       MieterInnen der Berliner Studentenwohnheime bekommen nicht immer ihre Post
       zugestellt. Grund dafür ist ein neunstelliger Zahlencode, stellvertretend
       für Gebäude-, Haus-, Etagen sowie laufende Zimmernummer, auch
       Vermietungsobjekt (VO) genannt. Dieser soll eigentlich die Identifizierung
       des Adressaten selbst bei schwer lesbarem oder falsch geschriebenem Namen
       erleichtern. Der Code steht deshalb groß, der Name dagegen nur klein auf
       dem Briefkasten. Doch die Zahlenfolge führt vielmehr zur Verwirrung als zur
       besseren Übersichtlichkeit: Postkarten und Briefe, sogar Postsendungen der
       Universität erreichen die Studierenden manchmal nicht.
       
       Betroffen sind potenziell 9.500 Studierende in insgesamt 34
       Studentenwohnheimen. Regina Neukrantz von der Wohnheimverwaltung Siegmunds
       Hof erklärt das Problem so: „Die MieterInnen werden bei Einzug informiert,
       dass die VO Bestandteil der Postadresse ist und immer angegeben werden
       soll. Leider wird dies oft vergessen und dann gibt es Probleme bei der
       Zustellung.“
       
       ## Probleme bei Vertretung
       
       Sind also die Studierenden schuld? Nicht immer. Auch der Postbote muss in
       das Zahlensystem eingeweiht sein. In der Regel trägt immer der gleiche
       Postbote die Briefe in den Wohnheimen aus. Muss dieser aber wegen Urlaub
       oder Krankheit vertreten werden, kommt es häufig zu Problemen, da eine
       Einweisung nicht erfolgt, so Neukrantz.
       
       Früher versuchte das Studentenwerk Berlin das Problem mit Mieterlisten,
       sortiert nach Namen oder VO, die sie der Deutschen Post zur Verfügung
       stellte, zu umgehen. Vor drei bis vier Jahren habe es aber eine
       Mieterbeschwerde beim Datenschutzbeauftragten des Landes Berlin gegeben.
       „Seitdem werden die Mieterlisten aus Datenschutzgründen nicht mehr
       ausgegeben“, berichtet Neukrantz.
       
       Meist wird die Post als unzustellbar ausgewiesen und an den Absender
       zurückgeschickt; ab und an wird sie in den nahe gelegenen Postfilialen
       hinterlegt und muss von den Studierenden abgeholt werden. In einigen Fällen
       kommt es vor, dass die Briefe auf den Gemeinschaftsbriefkästen abgelegt
       werden – frei zugänglich für alle. Damit stellt dieses Vorgehen einen
       Verstoß gegen das Briefgeheimnis dar, welches alle schriftlichen
       Mitteilungen zwischen Absender und individuellem Empfänger schützt, findet
       eine Bewohnerin eines Charlottenburger Wohnheims.
       
       Eine Nachfrage beim Studentenwerk erbrachte, dass solche Fälle schon
       häufiger von Studierenden gemeldet wurden. Oft ist die Postzustellung aber
       auch dann problematisch, wenn der Wohnheimcode korrekt angegeben ist,
       erzählt die Bewohnerin. Solange die Wohnheimverwaltung in Siegmunds Hof das
       Versäumnis bei den Studierenden sieht und die Problematik auf Einzelfälle
       reduziert, werden wohl weiterhin Zufall und Laune des Briefträgers darüber
       entscheiden, ob die Berliner Studierenden ihre Post bekommen.
       
       3 Feb 2015
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Fanny Lüskow
       
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