# taz.de -- Neue Gebühren bei Banken: Postbank will keine Post
> Geldinstitute drängen ihre Kunden ins Onlinebanking. Wer seine
> Transaktionen auf Papierformularen erledigen will, muss draufzahlen.
IMG Bild: Am liebsten wollen Banken den Kunden, der alles selbst macht.
BERLIN taz | Für Postbank-Kunden, die ihre Überweisungen gern per
Papierformular erledigen, wird es teuer: Ab April erhebt das Institut dafür
Gebühren. Kunden erhalten derzeit Briefe, die sie über die Neuregelung
informieren. Demnach soll jede Papierüberweisung, jeder eingereichte Scheck
und jeder per Papier abgegebene Dauerauftrag ab April 99 Cent kosten.
Die Postbank begründet die Neuerung mit der aktuellen Zinssätzen. „In den
Zeiten der Niedrigszinsphase lässt sich dieses Kontomodell sonst nicht
wirtschaftlich betreiben“, sagt Sprecher Ralf Palm. Kunden, die kein
Onlinebanking machen möchten, könnten aber auf telefonische Überweisungen
oder die Überweisungsterminals in den Filialen ausweichen.
Für Christoph Herrmann von der Stiftung Warentest ist die Entscheidung der
Postbank Teil eines Trends. „Die ganze Branche versucht gerade, die
Belegbuchungen loszuwerden.“ Je nach Art des Kontos zahlen Kunden bei
diversen Banken, darunter auch Volksbanken und Sparkassen, für
Überweisungen auf Papier. Meist bewegt sich der Preis zwischen 50 Cent und
einem Euro pro Buchung. 99 Cent, wie sie die die Postbank ab April
verlangt, sind für Herrmann „ein richtig stolzer Preis“.
Rund fünf Millionen Kunden haben bei der Postbank ein Girokonto. 3,9
Prozent der Überweisungen werden laut Palm per Papier getätigt.
Onlinebanking ist für die Bank deutlich billiger: Während
Überweisungsträger manuell bearbeitet werden, laufen Onlinebuchungen
automatisiert ab. Die Einsparungen, die Banken durch Onlinebanking
erzielen, scheinen so hoch zu sein, dass es sich rechnet, ab und an durch
Betrüger abgeräumte Konten wieder aufzufüllen – damit die Kunden das
Vertrauen in die Technik nicht verlieren.
## Neuregelung ist rechtlich umstritten
Ob die Neuregelung der Postbank rechtlich in Ordnung ist, ist umstritten.
Der Bundesgerichtshof hat erst kürzlich entschieden, dass eine Bank nicht
pauschal einen einheitlichen Preis für alle Buchungsposten wie Einzahlung
oder Überweisung verlangen kann. Spezifische Gebühren für einzelne Posten
untersagten die Richter zwar nicht – doch Wolfgang Benedikt-Jansen von der
Schutzgemeinschaft für Bankkunden und Rechtsexperte für die Stiftung
Warentest hält die Klausel für unwirksam und plant eine Abmahnung.
Die Postbank räumt ihren Kunden ein, der Klausel zu widersprechen. Wer das
in Anspruch nimmt, muss jedoch damit rechnen, dass die Bank das Konto
kündigt. Wer darauf spekulieren will, dass ein Gericht die Klausel kippt,
hat laut Stiftung Warentest eine zweite Möglichkeit: der Bank mitteilen,
dass die Gebühren nur unter Vorbehalt gezahlt werden. Sollten sie
tatsächlich gekippt werden, gebe es dann Gebühren zuzüglich Zinsen zurück.
Warentester Herrmann rät Kunden zum Vergleich – und gegebenenfalls zum
Wechseln. Wer häufig Überweisungen tätige, könne mit einem Konto, das
monatliche Gebühren kostet, günstiger fahren.
1 Feb 2015
## AUTOREN
DIR Svenja Bergt
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