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       # taz.de -- Neue Nutzungsbedingungen: Bundestag prüft Facebook
       
       > Zum Monatsende ändert Facebook seine AGBs. Damit wird die Erhebung von
       > Daten vereinfacht. Die Neuerungen sind nun Thema im Bundestag.
       
   IMG Bild: Wer sich nach dem 30. Januar 2015 auf Facebook einloggt, stimmt den neuen Regeln automatisch zu.
       
       BERLIN/SAN FRANCISCO dpa/rtr | Die neuen Nutzungsbedingungen von Facebook
       beschäftigt nun auch den Bundestag: Am Mittwoch diskutierte der
       Rechtsausschuss über die geplanten Änderungen. Abgeordnete und
       Datenschützer kritisierten das Online-Netzwerk: Facebook gebe nicht
       ausreichend Auskunft darüber, welche Nutzerdaten gesammelt und verknüpft
       würden. „Die Frage ist: Welche Daten werden im Hintergrund gesammelt, und
       wie gehen die verschiedenen Unternehmen damit um?“, sagte Mechthild Heil
       (CDU), die in der Unionsfraktion für den Verbraucherschutz zuständig ist.
       
       Zu Facebook gehört auch der beliebte Chat-Dienst WhatsApp und das
       Fotonetzwerk Instagram. Das Online-Netzwerk versicherte stets, dass
       zwischen Facebook und WhatsApp keine Daten ausgetauscht würden. Der
       Hamburger Datenschutzbeauftragte Johannes Caspar kritisierte jedoch, die
       geplanten Änderungen würden einen Datenaustausch zumindest ermöglichen.
       
       Caspar erklärte, es sei unklar, ob aus den Daten Nutzerprofile gebildet
       würden und ob die Weiternutzung als Einwilligung ausreiche. „Facebook ist
       nach wie vor nicht der Meinung, dass deutsches Datenschutzrecht gilt“,
       sagte er. Mit dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs gegen Google zum
       „Recht auf Vergessen“ sei aber klar, dass auch Facebook sich an nationales
       Recht halten müsse.
       
       Facebook will seine Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) zum 30. Januar
       ändern. Dann können Mitglieder genauer festlegen, wer ihre Einträge ansehen
       kann. Außerdem können sie herausfinden, warum sie bestimmte Werbung sehen.
       Nutzer können Anzeigen auch ausblenden. Die neuen AGB ermöglichen aber auch
       eine detailliertere Verfolgung des Nutzerverhaltens.
       
       ## Widerspruch unmöglich
       
       Wer sich nach dem 30. Januar auf Facebook einloggt, stimmt den neuen Regeln
       automatisch zu. Ein Widerspruch ist nicht möglich, Nutzer können sich nur
       komplett abmelden. Genau diesen Punkt kritisierte Ulrich Kelber (SPD),
       Parlamentarischer Staatssekretär im Bundesjustizministerium. Facebook gehe
       mit den neuen AGB „sehr weit“, erklärte Kelber. In einem Brief an das
       Netzwerk bemängelte er, viele Aussagen seien nicht konkret genug.
       
       Die CDU-Abgeordnete Heil fand auch Grund zum Lob: Das Netzwerk habe sich
       bemüht, Nutzern einen verständlichen Überblick über die neuen Bestimmungen
       zu liefern. „Das ist vom Gedanken her sehr gut und auch begrüßenswert“,
       sagte Heil. „Aber das heißt natürlich nicht, dass das, was dort getan wird,
       auch für uns in Deutschland rechtlich in Ordnung ist.“
       
       Mit ihrer Kritik erreichten die Abgeordneten jedoch kein Einlenken von
       Facebook. „Änderungen wurden heute keine angekündigt“, sagte Heil.
       
       ## Wachstum dank Smartphone-Werbung
       
       Dafür verkündete Facebook Wachstumskurs. Dank einer großen Nachfrage nach
       Werbeanzeigen auf mobilen Geräten wie Smartphones und Tablets steigerte das
       weltgrößte Internetnetzwerk den Umsatz im vierten Quartal um 49 Prozent auf
       3,85 Milliarden Dollar.
       
       Facebook hält mit dem Trend zum mobilen Internet mit. Die Reklame auf
       diesen Geräten machte verglichen mit dem gesamten Werbeumsatz 69 Prozent
       nach 53 Prozent im Vorjahr aus. Die Zahl der monatlichen Nutzer bezifferte
       Facebook auf 1,39 Milliarden. Facebook will nach früheren Angaben im
       laufenden Geschäftsjahr deutlich mehr investieren, um seine
       milliardenschwere Marktstellung zu behaupten.
       
       29 Jan 2015
       
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