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       # taz.de -- BGH-Urteil zu Buchungsgebühren: Bei Fehlbuchungen zahlt die Bank
       
       > Die Folgen von Fehlbuchungen zu beheben ist Aufgabe der Bank. Zahlen muss
       > dafür nicht der Kunde, urteilte nun der Bundesgerichtshof.
       
   IMG Bild: Gegen Gebühren bei Fehlbuchungen hatte die Schutzgemeinschaft für Bankkunden geklagt.
       
       KARLSRUHE rtr | Banken dürfen für eigene Fehlbuchungen keine Gebühr vom
       Kunden erheben. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) am Dienstag
       entschieden. Eine Bank habe als Zahlungsdienstleister „keinen Anspruch auf
       ein Entgelt, wenn ein Zahlungsauftrag fehlerhaft ausgeführt wird“.
       
       Mit dieser Begründung erklärte der 11. Zivilsenat eine pauschale
       Entgeltklausel einer Raiffeisenbank für Buchungen bei der Führung eines
       privaten Girokontos für ungültig. Gekippt wurde eine Regelung, die als
       Teilgebühr für die Kontoführung einen einheitlichen „Preis pro
       Buchungsposten“ festlegt. (Az. XI ZR 174/13).
       
       Eine Klage der Schutzgemeinschaft für Bankkunden gegen die Raiffeisenbank
       Gräfenberg-Forchheim war damit in letzter Instanz erfolgreich. Die Bank
       hatte per Aushang einen „Preis pro Buchungsposten 0,35 EUR“ festgesetzt.
       Diese Klausel bepreise letztlich auch Buchungen, die bei der fehlerhaften
       Ausführung eines Zahlungsauftrags anfallen, rügte der BGH.
       
       Mit einer solchen Regelung wälze die Bank „Aufwand zur Erfüllung eigener
       Pflichten auf ihre Kunden ab“. Eine Bank müsse jedoch „in Fällen der
       fehlerhaften Ausführung eines Zahlungsauftrags das Zahlungskonto wieder auf
       den sachlich richtigen Stand bringen“. Solche Berichtigungsbuchungen seien
       unentgeltlich vorzunehmen.
       
       Anders als erwartet entschied der BGH in seinem Urteil nicht über die
       Zulässigkeit einer Bankgebühr für Bareinzahlungen auf das eigene Girokonto
       und für Barabhebungen. Diese Frage habe der 11. Zivilsenat nicht geklärt,
       sagte eine Gerichtssprecherin auf Anfrage der Nachrichtenagentur Reuters.
       Die BGH-Entscheidung konzentriere sich letztlich auf die Frage von
       Fehlbuchungen und sei damit „sehr eng gefasst“.
       
       27 Jan 2015
       
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