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       # taz.de -- Ermittlungen eingestellt: Akten wieder im Schrank
       
       > Das Landgericht wird keine Anklage gegen die mutmaßlichen Tathelfer des
       > „Bunkermords“ erheben. Der Beschluss hat über 15 Jahre auf sich warten
       > lassen.
       
   IMG Bild: Gab dem Verbrechen seinen Namen: der U-Boot-Bunker Valentin in Farge.
       
       Gegen die mutmaßlichen Tathelfer beim sogenannten „Bunkermord“ wird kein
       Hauptverfahren eröffnet. Eine Verurteilung sei in allen Vorwürfen „nicht
       hinreichend wahrscheinlich“, begründete das Landgericht seinen Beschluss
       vom Mittwoch. Damit schließt das Gericht Akten, die 14 Jahre lang
       unbearbeitet in den Schränken gelegen hatten. Erst nachdem Radio Bremen die
       Untätigkeit des Gerichts im vergangenen Juli öffentlich gemacht hatte,
       wurde der Fall erneut behandelt.
       
       Das kurdische Liebespaar Ayse Dizim und Serif Alpsozman war im August 1999
       auf Anweisung von PKK-Funktionären am U-Boot-Bunker Valentin umgebracht
       worden. Beide Opfer waren selbst AktivistInnen der verbotenen kurdischen
       Arbeiterpartei und hatten gegen den Willen der Führung geheiratet.
       Überregionale Aufmerksamkeit erfuhr die Tat auch wegen ihrer Brutalität:
       Dizim wurde im Schlick erstickt, Alpsozman mit einem Schraubenschlüssel
       erschlagen und mit einem Auto überfahren. Die Täter wurden schnell gefasst
       und wegen Totschlags verurteilt.
       
       Es stand zwar außer Frage, dass im Hintergrund weitere Personen an der Tat
       beteiligt waren – allerdings nicht, inwieweit diese in die Ziele der Aktion
       eingeweiht waren. Das Verfahren gegen diese mutmaßlichen Tathelfer war
       zunächst ausgesetzt worden, um die undurchsichtigen PKK-Strukturen im
       Hauptverfahren zu durchleuchten. Dass dann jahrelang nichts passierte, lag
       laut Gericht an Überlastung: Es habe nur einen Richter gegeben, der mit dem
       Fall vertraut sei – und der sei zu beschäftigt gewesen.
       
       Die aktuelle Entscheidung, keine Anklage zu erheben, wäre laut
       Landgerichts-Sprecher Thorsten Prange aber auch vor Jahren nicht anders
       ausgefallen. Es gebe „tatsächliche und rechtliche“ Gründe gegen ein
       Verfahren. Der Grund sei also nicht, dass einzelne Tat-Aspekte inzwischen
       verjährt seien. Es bestehe keine Gefahr, dass Täter aufgrund der
       jahrelangen Untätigkeit des Gerichts ungestraft davongekommen seien. Der
       mit dem Fall vertraute Richter habe die Sache stets im Blick gehabt, sagte
       Prange zur taz.
       
       Wegen „Beihilfe zum Totschlag“ wird keine Anklage gegen die Verdächtigten
       erhoben, weil nicht davon auszugehen sei, dass ihnen zum Tatzeitpunkt klar
       gewesen sei, dass Dizim und Alpsozman getötet werden sollten. Der
       Regionalverantwortliche der PKK habe diese Entscheidung erst sehr spät
       getroffen und nur einem kleinen Kreis bekannt gegeben. Ein weiterer Vorwurf
       war die Freiheitsberaubung: Die Verdächtigten sollen die späteren Opfer in
       einer Wohnung eingeschlossen haben. Das allerdings beruhe einzig auf der
       Schilderung eines Haupttäters und sei keine glaubwürdige Grundlage für die
       Anklage, heißt es im Gerichtsbeschluss.
       
       Auch, dass die Verdächtigten das Tat-Fahrzeug gereinigt und sogar die
       Reifen gewechselt haben, reicht nach Ansicht des Gerichts nicht für eine
       Anklage. Denn mit der Verwischung der Spuren hätten sie nicht nur die
       Haupttäter geschützt, sondern auch ihre eigene Verfolgung behindert. Und
       dann bleibt „Strafvereitlung“ straffrei.
       
       22 Jan 2015
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Jan-Paul Koopmann
       
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   DIR Landgericht
       
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