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       # taz.de -- Gesetzesnovelle zur Psychiatrie: Maas verspricht „Lex Mollath“
       
       > Psychisch gestörte Straftäter sollen früher aus der Psychiatrie entlassen
       > werden. Zwei neue Fristen sollen die Unterbringung begrenzen.
       
   IMG Bild: Freigesprochen: Gustl Mollath im August 2014.
       
       FREIBURG taz | Die Unterbringung von Straftätern in der Psychiatrie soll
       stärker am Prinzip der Verhältnismäßigkeit ausgerichtet werden. Das schlägt
       eine Bund-Länder-Kommission vor, deren Abschlussbericht nun vorliegt.
       Justizminister Heiko Maas (SPD) will „zügig“ einen entsprechenden
       Gesetzentwurf ausarbeiten.
       
       Die geplante Reform ist eine Reaktion auf den Fall Gustl Mollath. Der
       Nürnberger saß sieben Jahre in der Psychiatrie für Straftäter. Er soll 2001
       im Wahn seine Frau gewürgt und Autoreifen vermeintlicher Gegner
       aufgeschlitzt haben. Wegen Schuldunfähigkeit wurde er freigesprochen und
       stattdessen in der Psychiatrie untergebracht. Nach heute überwiegender
       Ansicht musste Mollath jedenfalls viel zu lange in der Psychiatrie sitzen.
       
       Auch künftig wird die zwangsweise Unterbringung von psychisch kranken
       Straftätern zeitlich nicht begrenzt. Eine Entlassung ist grundsätzlich erst
       möglich, wenn der Täter nicht mehr gefährlich ist.
       
       Diese Regel soll aber künftig durch zwei Fristen eingeschränkt werden. Nach
       sechs Jahren soll ein Täter nur weiter in der Psychiatrie bleiben müssen,
       wenn bei einer Entlassung Straftaten zu befürchten sind, „durch welche die
       Opfer seelisch oder körperlich schwer geschädigt werden oder in die Gefahr
       einer schweren körperlichen oder seelischen Schädigung gebracht werden“.
       Ein bloß wirtschaftlicher Schaden soll nicht mehr genügen.
       
       ## Externe Gutachten alle drei Jahre
       
       Die zweite Frist liegt bei zehn Jahren. Dann soll es auch nicht mehr
       reichen, dass potenzielle Opfer nur gefährdet werden. Dann wären etwa Täter
       zu entlassen, die dazu neigen, unbewohnte Häuser anzuzünden.
       
       Ob der jeweilige Grad an Gefährlichkeit vorliegt, wird jährlich überprüft.
       Künftig soll aber alle drei Jahre (bisher alle fünf Jahre) ein externer
       Gutachter befragt werden. Nach sechs Jahren soll sogar alle zwei Jahre ein
       externer Psychiater hinzukommen. Außerdem sollen die externen
       Sachverständigen abgewechselt werden, um Routinegutachten zu vermeiden.
       
       Derzeit sitzen rund 7.800 Straftäter in der Psychiatrie. Die
       durchschnittliche Unterbringungszeit stieg zuletzt stark an, von 6,2 Jahre
       (2008) auf acht Jahre (2012). Auch auf diese Entwicklung will der
       Bund-Länder-Vorschlag reagieren.
       
       Nach einer Untersuchung von 2006 saßen selbst psychisch gestörte Diebe in
       38 Prozent der Fälle länger als sechs Jahre in der Psychiatrie, also
       ungleich länger als eine Strafe im Gefängnis gedauert hätte.
       
       22 Jan 2015
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Christian Rath
       
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