URI: 
       # taz.de -- Urteil des Bundesgerichtshofes: Balkonqualmen auf der Kippe
       
       > Unten rauchen die Nachbarn auf dem Balkon, oben stören sich zwei
       > Nichtraucher am Qualm. Müssen sie den Rauch dulden? Nicht unbedingt, sagt
       > der Bundesgerichtshof.
       
   IMG Bild: Heißt es bald: Kippe aus, wenn ein Nachbar sich daran stört? Eine letztgültige Gerichtsentscheidung steht noch aus.
       
       KARLSRUHE/PREMNITZ dpa | Raucher können verpflichtet werden, nur zu
       bestimmten Zeiten auf ihrem Balkon zur Zigarette zu greifen. Das hat der
       Bundesgerichtshof (BGH) am Freitag entschieden.
       
       Voraussetzung ist demzufolge, dass der Rauch für Andere eine „wesentliche
       Beeinträchtigung“ darstellt. Die endgültige Entscheidung in einem
       erbitterten Nachbarschaftsstreit ist das aber noch nicht: Die Juristen
       wiesen den Fall an das Landgericht Potsdam zurück. (Az.: V ZR 110/14)
       
       Es ging um die Klage eines Ehepaars aus dem brandenburgischen Premnitz. Die
       beiden Nichtraucher wollten nicht akzeptieren, dass sie den Zigarettenqualm
       ihrer Nachbarn aus der unteren Etage ertragen sollen. Wie viel diese auf
       dem Balkon rauchen, blieb ungeklärt. Die Zahlen schwankten zwischen 12 und
       20 Zigaretten täglich.
       
       Der Bundesgerichtshof gab im Grundsatz dem klagenden Ehepaar recht. Die
       Richter legten jedoch keine allgemeingültigen rauchfreien Zeiten für
       Balkone fest. Diese müssten immer am Einzelfall orientiert bestimmt werden,
       hieß es. Auch legten sie keine Höchstmengen für Zigaretten fest.
       
       Ein zeitweiliges Rauchverbot ist dem Urteil zufolge grundsätzlich möglich,
       wenn der Rauch wegen der damit verbundenen Geruchsbelästigung als störend
       empfunden wird. Ist das nicht der Fall, muss der Mieter nachweisen können,
       dass durch den Qualm eine reale Gefahr von Gesundheitsschäden besteht.
       
       Das Landgericht Potsdam muss jetzt genau klären, ob und wie stark die
       klagenden Nichtraucher durch den Zigarettenrauch gestört werden oder ob er
       gesundheitsschädlich sein kann. Dann müssen die Richter gegebenenfalls die
       rauchfreien Zeiten festlegen.
       
       Das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme gelte auch beim Streit ums
       Rauchen, sagte die Vorsitzende BGH-Richterin Christina Stresemann am
       Freitag. Es müssten die Rechte beider Seiten berücksichtigt werden.
       
       16 Jan 2015
       
       ## TAGS
       
   DIR Bundesgerichtshof
   DIR Balkon
   DIR Rauchen
   DIR Umwelt
   DIR Mieten
   DIR E-Zigaretten
   DIR Silvester
       
       ## ARTIKEL ZUM THEMA
       
   DIR Verärgerte Anwohner: Wind bringt Gestank
       
       Langenfelder wehren sich gegen Geruchsbelästigung bei Südwestwind und haben
       jetzt ein Asphaltwerk angezeigt. Die Umweltbehörde riecht nichts.
       
   DIR BGH-Urteil stärkt Mieter-Vorkaufsrecht: Schadenersatz für Mieterin
       
       Beim Verkauf einer Wohnung haben Mieter ein Vorkaufsrecht. Wird das nicht
       beachtet, muss der frühere Vermieter zahlen. Das bestätigt ein neues Urteil
       des BGH.
       
   DIR Rauchverbot und E-Zigaretten: Man lutscht und lutscht
       
       Das Rauchverbot ist ein Kotau vor der Schlechtigkeit. Mit der E-Kippe ist
       Nikotin zurück im Zimmer. Und dampfen klingt friedlicher als rauchen.
       
   DIR Die Streitfrage: Kann man Vorsätze einhalten?
       
       Jedes Jahr zu Silvester nehmen wir uns vor, bessere Menschen zu werden. Nur
       meistens klappt das nicht. Bringen uns Vorsätze überhaupt weiter?