# taz.de -- Urteil des Bundesgerichtshofes: Balkonqualmen auf der Kippe
> Unten rauchen die Nachbarn auf dem Balkon, oben stören sich zwei
> Nichtraucher am Qualm. Müssen sie den Rauch dulden? Nicht unbedingt, sagt
> der Bundesgerichtshof.
IMG Bild: Heißt es bald: Kippe aus, wenn ein Nachbar sich daran stört? Eine letztgültige Gerichtsentscheidung steht noch aus.
KARLSRUHE/PREMNITZ dpa | Raucher können verpflichtet werden, nur zu
bestimmten Zeiten auf ihrem Balkon zur Zigarette zu greifen. Das hat der
Bundesgerichtshof (BGH) am Freitag entschieden.
Voraussetzung ist demzufolge, dass der Rauch für Andere eine „wesentliche
Beeinträchtigung“ darstellt. Die endgültige Entscheidung in einem
erbitterten Nachbarschaftsstreit ist das aber noch nicht: Die Juristen
wiesen den Fall an das Landgericht Potsdam zurück. (Az.: V ZR 110/14)
Es ging um die Klage eines Ehepaars aus dem brandenburgischen Premnitz. Die
beiden Nichtraucher wollten nicht akzeptieren, dass sie den Zigarettenqualm
ihrer Nachbarn aus der unteren Etage ertragen sollen. Wie viel diese auf
dem Balkon rauchen, blieb ungeklärt. Die Zahlen schwankten zwischen 12 und
20 Zigaretten täglich.
Der Bundesgerichtshof gab im Grundsatz dem klagenden Ehepaar recht. Die
Richter legten jedoch keine allgemeingültigen rauchfreien Zeiten für
Balkone fest. Diese müssten immer am Einzelfall orientiert bestimmt werden,
hieß es. Auch legten sie keine Höchstmengen für Zigaretten fest.
Ein zeitweiliges Rauchverbot ist dem Urteil zufolge grundsätzlich möglich,
wenn der Rauch wegen der damit verbundenen Geruchsbelästigung als störend
empfunden wird. Ist das nicht der Fall, muss der Mieter nachweisen können,
dass durch den Qualm eine reale Gefahr von Gesundheitsschäden besteht.
Das Landgericht Potsdam muss jetzt genau klären, ob und wie stark die
klagenden Nichtraucher durch den Zigarettenrauch gestört werden oder ob er
gesundheitsschädlich sein kann. Dann müssen die Richter gegebenenfalls die
rauchfreien Zeiten festlegen.
Das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme gelte auch beim Streit ums
Rauchen, sagte die Vorsitzende BGH-Richterin Christina Stresemann am
Freitag. Es müssten die Rechte beider Seiten berücksichtigt werden.
16 Jan 2015
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