# taz.de -- Kritik an Werbeversprechen: Trickserei auf der Verpackung
> Gesunde Lebensmittel liegen im Trend. Die Hersteller werben damit
> großspurig. Doch Verbraucherschützer kritisieren das als „Schönfärberei“.
IMG Bild: Ist das wirklich gesund? Ein Fitness-Müsli mit viel Calcium und Vitaminen.
BERLIN taz/dpa | Viele Lebensmittel mit versprochenem Extranutzen für die
Gesundheit locken Kunden nach Angaben der Verbraucherzentralen mit
irreführenden Aufdrucken auf der Packung. Zu oft betrieben die Hersteller
„Schönfärberei auf dem Etikett“, kritisierte der Chef des
Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv), Klaus Müller, vor der Agrarmesse
Grüne Woche in Berlin.
In einer Stichprobe seien bei 22 von 46 Produkten gesundheitsbezogene
Aussagen über die EU-weit erlaubten Formulierungen hinaus verstärkt worden.
Vielfach würden Hinweise wie etwa „ungesüßt“ missverstanden. Produkte mit
viel Zucker und Fett sollten gar nicht mit Gesundheitsbezug beworben werden
dürfen, heißt es vonseiten der Verbraucherschützer.
Beanstandet wurden in der Stichprobe zum Beispiel überzogene Aussagen auf
der Packung. So stand statt der zulässigen Formulierung „tragen zu einer
normalen Herzfunktion bei“ auf dem Etikett eines Speiseöls „für ein
gesundes Herz-Kreislauf-System“. Hintergrund ist, dass der Wortlaut von
Gesundheitsversprechen nach EU-Regeln vorgegeben ist.
Die Verbraucherschützer forderten zudem, die Formulierung bestimmter
Kennzeichnungen zu überprüfen. Laut einer Umfrage für die Analyse wird die
Angabe „ungesüßt“ oft falsch verstanden. Solche Produkte dürfen Süßstoffe
enthalten, was 70 Prozent der Befragten aber für unzulässig gehalten
hätten. Befragt wurden insgesamt 750 Menschen. Der vzbv forderte zudem,
dass wichtige Informationen für den Kauf auf die Vorderseite der Packung
gehörten. Dies sollten mehr Hersteller freiwillig umsetzen, sagte Müller.
## Wirtschaft sieht Verbraucher in der Verantwortung
Der Lobbyverband der deutschen Lebensmittelwirtschaft, der Bund für
Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde e. V. (BLL), wies indes den Vorwurf
zurück, bei Gesundheitsversprechen zu tricksen. Es sei zum Beispiel sehr
wohl erlaubt, nicht den exakten Wortlaut der EU-weit erlaubten
Gesundheitskennzeichnungen („Health-Claims“) auf den Produkten zu
verwenden, sondern eine Formulierung mit derselben Botschaft, teilte der
BLL der taz mit.
Die Lebensmittelwirtschaft sieht die Verantwortung vor allem beim
Verbraucher: Der Kunde sei selbst in der Lage, sich über den Inhalt der
Produkte zu informieren. Schließlich sei eine Nährwertkennzeichnung
verpflichtend.
15 Jan 2015
## AUTOREN
DIR Julian Gutberlet
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