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       # taz.de -- Todesstrafe-Befürworter unter Juristen: Als Richter ungeeignet?
       
       > Nordrhein-Westfalens Justizminister will nicht, dass Befürworter der
       > Todesstrafe als Richter oder Staatsanwalt eingestellt werden.
       
   IMG Bild: Todesstrafe und Richteramt – das passt nicht zusammen.
       
       DÜSSELDORF kna | Juristen, die für eine Wiedereinführung der Todesstrafe
       eintreten oder bei Straftätern die Folter legalisieren wollen, dürfen nach
       Auffassung des nordrhein-westfälischen Justizministers Thomas Kutschaty
       (SPD) nicht als Richter und Staatsanwälte tätig werden.
       
       In den richterlichen und staatsanwaltschaftlichen Dienst in
       Nordrhein-Westfalen würden nur Volljuristen aufgenommen, die neben
       „überdurchschnittlichen fachlichen Leistungen“ auch über „besondere
       persönliche und soziale Kompetenzen“ verfügen, erklärte Kutschaty in einer
       am Dienstag veröffentlichten Antwort auf eine Kleine Anfrage der
       Piratenfraktion im Landtag.
       
       Auslöser für die parlamentarische Anfrage ist eine aktuelle [1][Studie des
       Erlanger Rechtsprofessors Franz Streng] über „berufsbezogene Einstellungen
       junger Juristen“. Danach treten 32 Prozent der Jurastudenten für die
       Wiedereinführung der im Grundgesetz verbotenen Todesstrafe ein. 29 Prozent
       bejahten die Androhung oder den Einsatz von Folter, wenn dies „zur Abwehr
       schwerster Gefahren für die Allgemeinheit notwendig“ sei. Nur 42 Prozent
       der 3.133 befragten Jurastudenten lehnten die Folter prinzipiell ab.
       
       Kutschaty erklärte, es handele sich bei den Befragten um Studenten zweier
       süddeutscher Universitäten. Er habe „keine Anhaltspunkte“ dafür, dass diese
       Ergebnisse auf Nordrhein-Westfalen übertragbar seien. Allerdings lägen der
       Landesregierung auch keine Erkenntnisse zu Sanktionsvorstellungen bei
       Studienanfängern in den Rechtswissenschaften vor.
       
       Zugleich verwies der Minister darauf, dass sich in der Streng-Studie „die
       Strafmentalität der Normalbevölkerung“ widerspiegele. Die juristische
       Ausbildung durch Studium und Vorbereitungsdienst halte er für gut geeignet,
       mögliche anfängliche Fehlvorstellungen zu begegnen.
       
       Besonders im juristischen Vorbereitungsdienst werde den Referendaren
       vermittelt, welche Sanktionen möglich und angemessen seien.
       
       13 Jan 2015
       
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