# taz.de -- Todesstrafe-Befürworter unter Juristen: Als Richter ungeeignet?
> Nordrhein-Westfalens Justizminister will nicht, dass Befürworter der
> Todesstrafe als Richter oder Staatsanwalt eingestellt werden.
IMG Bild: Todesstrafe und Richteramt – das passt nicht zusammen.
DÜSSELDORF kna | Juristen, die für eine Wiedereinführung der Todesstrafe
eintreten oder bei Straftätern die Folter legalisieren wollen, dürfen nach
Auffassung des nordrhein-westfälischen Justizministers Thomas Kutschaty
(SPD) nicht als Richter und Staatsanwälte tätig werden.
In den richterlichen und staatsanwaltschaftlichen Dienst in
Nordrhein-Westfalen würden nur Volljuristen aufgenommen, die neben
„überdurchschnittlichen fachlichen Leistungen“ auch über „besondere
persönliche und soziale Kompetenzen“ verfügen, erklärte Kutschaty in einer
am Dienstag veröffentlichten Antwort auf eine Kleine Anfrage der
Piratenfraktion im Landtag.
Auslöser für die parlamentarische Anfrage ist eine aktuelle [1][Studie des
Erlanger Rechtsprofessors Franz Streng] über „berufsbezogene Einstellungen
junger Juristen“. Danach treten 32 Prozent der Jurastudenten für die
Wiedereinführung der im Grundgesetz verbotenen Todesstrafe ein. 29 Prozent
bejahten die Androhung oder den Einsatz von Folter, wenn dies „zur Abwehr
schwerster Gefahren für die Allgemeinheit notwendig“ sei. Nur 42 Prozent
der 3.133 befragten Jurastudenten lehnten die Folter prinzipiell ab.
Kutschaty erklärte, es handele sich bei den Befragten um Studenten zweier
süddeutscher Universitäten. Er habe „keine Anhaltspunkte“ dafür, dass diese
Ergebnisse auf Nordrhein-Westfalen übertragbar seien. Allerdings lägen der
Landesregierung auch keine Erkenntnisse zu Sanktionsvorstellungen bei
Studienanfängern in den Rechtswissenschaften vor.
Zugleich verwies der Minister darauf, dass sich in der Streng-Studie „die
Strafmentalität der Normalbevölkerung“ widerspiegele. Die juristische
Ausbildung durch Studium und Vorbereitungsdienst halte er für gut geeignet,
mögliche anfängliche Fehlvorstellungen zu begegnen.
Besonders im juristischen Vorbereitungsdienst werde den Referendaren
vermittelt, welche Sanktionen möglich und angemessen seien.
13 Jan 2015
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