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       # taz.de -- Mindestens 20 deutsche Islamisten: Trotz Passentzug nach Syrien
       
       > Mit einer Änderung des Personalausweisgesetzes soll die Ausreise
       > gewaltbereiter Salafisten verhindert werden. Linke-Politikerin Jelpke
       > kritisiert das Gesetzesvorhaben.
       
   IMG Bild: IS-Kämpfer in Syrien
       
       BERLIN dpa | Die Bundesregierung will mit einer Änderung des
       Personalausweisgesetzes die Ausreise gewaltbereiter Salafisten verhindern.
       Mindestens 20 Islamisten konnten nach Medienberichten trotz Entzugs des
       Reisepasses bislang aus Deutschland in den Bürgerkrieg nach Syrien und in
       den Irak reisen. Das berichteten die Zeitungen Hamburger Abendblatt und Die
       Welt unter Berufung auf die Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage
       der Linkspartei.
       
       Nach den Angaben nutzten die potenziellen Dschihadisten den Landweg quer
       durch die Europäische Union, dann über die Türkei und weiter nach Syrien.
       Für diese Reise reiche der Personalausweis aus, hieß es.
       
       Ein Entwurf für ein geändertes Passgesetz wird am Mittwoch ins Kabinett
       eingebracht. Danach müssen Verdächtige künftig nicht nur ihren Reisepass
       abgeben, sondern auch den Personalausweis. Erklärtes Ziel ist es, Reisen
       radikaler Islamisten in Kampfgebiete zu verhindern, auch weil von
       Rückkehrern besondere Gefahr ausgeht. Ist der Verdächtige schon ausgereist,
       fällt er – weil sein Ausweis dann nicht mehr gültig ist – bei seiner
       Rückkehr auch in anderen Schengen-Staaten auf.
       
       Insgesamt sollen bislang mehr als 500 Extremisten von Deutschland aus nach
       Syrien und in den Irak gereist sein. Davon waren nach Angaben der Behörden
       40 Prozent keine deutschen Staatsbürger.
       
       Die Linke-Politikerin Jelpke kritisierte das Gesetzesvorhaben. Das Vorgehen
       gegen Extremisten müsse ohne Verletzung von Grundrechten geschehen. „Nach
       den Plänen der Bundesregierung sollen die Sicherheitsbehörden ohne
       richterliche Anordnung den Entzug eines Personalausweises und die Ausgabe
       eines Ersatzpapieres mit Ausreisesperrvermerk anordnen können“, sagte
       Jelpke. „Ein Richtervorbehalt wäre aus rechtsstaatlicher Sicht das
       mindeste, allerdings ist generell fraglich, ob dieser Eingriff
       verhältnismäßig ist.“
       
       13 Jan 2015
       
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