# taz.de -- Fluggastdaten in der EU: Europa sucht nach Sicherheit
> Fluggastdaten sollen fünf Jahre lang festgehalten werden. Innenminister
> de Maizière ist dafür, Justizminister Maas skeptisch.
IMG Bild: Das Speichern von Internetdaten ist tabu, aber Fluggastdaten sind nicht sicher
KARLSRUHE taz | Die Europäische Union plant eine Vorratsdatenspeicherung
von Fluggastdaten. Die entsprechenden Informationen – wer flog wann mit wem
wohin und was aß er dabei – sollen fünf Jahre lang gespeichert werden, auch
für innereuropäische Flüge. So sollen unter anderem die Reisewege von
Tätern nachvollzogen werden.
Das bekräftigten die EU-Innenminister am Wochenende. Der deutsche
Innenminister Thomas de Maizière (CDU) hatte das Vorhaben schon vor den
Anschlägen von Paris unterstützt, hält aber eine fünfjährige Speicherung
für zu lang. Justizminister Heiko Maas (SPD) hat sich noch nicht deutlich
positioniert, aber Skepsis angedeutet.
Das Europäische Parlament hatte die Fluggastdatenspeicherung 2013
abgelehnt. Das Projekt dürfte auch rechtswidrig sein. Denn inzwischen hat
der Europäische Gerichtshof (EuGH) die EU-Richtlinie zur Vorratsspeicherung
für Telefon- und Internetdaten als unverhältnismäßig kassiert. Die
Grundsätze dieses Urteils gelten auch für eine Flugdatenvorratsspeicherung.
Im November 2014 hat das Europäische Parlament ein Abkommen der EU mit
Kanada über die Lieferung von Fluggastdaten gestoppt und dem EuGH
vorgelegt. Auf dessen Urteil wollen die Abgeordneten warten, bevor sie dem
Drängen der Innenminister nachgeben – das war jedenfalls die Position des
Parlaments vor den Anschlägen.
## Entwurf für Antiterrorgesetz
Bundesjustizminister Heiko Maaß wird in diesem Monat noch den
Referentenentwurf für ein neues Antiterrorgesetz vorlegen. Dabei sollen
Vorgaben aus einer Resolution des UN-Sicherheitsrats gegen „foreign
fighters“ (ausländische Kämpfer) umgesetzt werden.
Künftig soll in Deutschland nicht nur die Ausbildung in einem Terrorlager
strafbar sein, sondern schon der Versuch, dorthin oder in ein Kampfgebiet
zu reisen. Außerdem soll die Finanzierung von Terrorstrukturen auch dann
strafbar sein, wenn nur geringe Mittel gesammelt oder gespendet wurden.
Bisher enthielt Paragraf 89a des Strafgesetzbuches die Schwelle, dass es um
„nicht unerhebliche“ Mittel gehen muss.
Hans-Georg Maaßen, der Präsident des Bundesamts für Verfassungsschutz, hat
unterdessen die Geheimdienstzusammenarbeit mit den USA für “unverzichtbar“
erklärt, auch wenn man über die NSA-Methoden durchaus „kritisch sprechen“
könne.
12 Jan 2015
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DIR Christian Rath
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