# taz.de -- Reform des Asylrechts: Der steinige Weg zur Arbeit
> Deutschkurse, Praktika, Berufsschule: Auf dem Weg in den Arbeitsmarkt
> müssen Asylbewerber viele Hindernisse überwinden.
IMG Bild: In einigen Bundesländern gibt es vorbereitende „Flüchtlingsklassen“ an den Berufsschulen
BERLIN taz | Flüchtlingen soll die Arbeitsaufnahme erleichtert werden. Aber
es bleibt ein schwieriger Parcours. Einige Beispiele für die Hindernisse,
die zu überwinden sind:
Grundsätzliche Verbote: Keine Ausbildung beginnen und nicht arbeiten dürfen
auch nach dem neuen Gesetz die Flüchtlinge, die kein Aufenthaltsrecht in
Deutschland haben. Das trifft beispielsweise auf jene zu, die als
Asylbewerber in Italien erfasst wurden (Dublin-Regelung), falsche oder
ungenügende Angaben zu ihrer Herkunft machen oder angeblich nicht
ausreichend an der Wiederbeschaffung eines verlorenen Passes mitwirken.
Fehlende Zeugnisse: Laut dem Bundesprogramm für Bleibeberechtigte und
Flüchtlinge im Rahmen des Europäischen Sozialfonds (ESF) haben die meisten
Asylbewerber in ihrem Herkunftsland eine Schule besucht. Aber nur ein
Drittel kann das durch mitgebrachte Zeugnisse dokumentieren. Gerade deshalb
sind Praktika und Erprobungsphasen in Projekten und Betrieben für
Flüchtlinge besonders wichtig, sagt Rudaba Badakhshi, Mitarbeiterin im
Beratungs- und Vermittlungsnetzwerk „Resque“ der Stadt Leipzig.
Deutschkurse: In einigen Bundesländern wie Sachsen und Bayern gibt es
vorbereitende „Flüchtlingsklassen“ an Berufsschulen. Dort werden Deutsch
und Grundfächer wie Mathematik gelehrt. In den Betrieben selbst durchlaufen
die Flüchtlinge dann erst mal Praktika. Vor einer dreijährigen Ausbildung
muss der Hauptschulabschluss nachgeholt oder ein vergleichbares
Bildungsniveau aus dem Herkunftsland belegt werden. Zudem müssen
ausreichend Deutschkenntnisse erworben sein.
Berufsschule: Wer eine dreijährige Lehre beginnt, muss im dualen System in
Deutschland nebenher die Berufsschule absolvieren und die entsprechenden
Prüfungen bestehen. An der Berufsschule und den Anforderungen scheitern oft
auch deutsche Lehrlinge.
Zögerliche Unternehmen: Geduldete Flüchtlinge haben nur eine zeitlich
begrenzte Aufenthaltserlaubnis. Diese wird zwar meist verlängert, aber die
Unsicherheit darüber schreckt Arbeitgeber ab. Wer Zeit in Auszubildende
investiert, möchte sicher sein, dass diese auch die drei Jahre Lehrzeit
durchlaufen können und nicht vorher ihr Aufenthaltsrecht verlieren. Die
bisherigen Informationen des ESF-Bundesprogramms für Bleibeberechtigte
beziehen sich auf eine Zwischenbilanz bei der Beratung von 11.000 Personen.
Von diesen wurde inzwischen fast die Hälfte in eine Beschäftigung oder
Ausbildung vermittelt.
6 Jan 2015
## AUTOREN
DIR Barbara Dribbusch
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