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       # taz.de -- Reform des Asylrechts: Der steinige Weg zur Arbeit
       
       > Deutschkurse, Praktika, Berufsschule: Auf dem Weg in den Arbeitsmarkt
       > müssen Asylbewerber viele Hindernisse überwinden.
       
   IMG Bild: In einigen Bundesländern gibt es vorbereitende „Flüchtlingsklassen“ an den Berufsschulen
       
       BERLIN taz | Flüchtlingen soll die Arbeitsaufnahme erleichtert werden. Aber
       es bleibt ein schwieriger Parcours. Einige Beispiele für die Hindernisse,
       die zu überwinden sind:
       
       Grundsätzliche Verbote: Keine Ausbildung beginnen und nicht arbeiten dürfen
       auch nach dem neuen Gesetz die Flüchtlinge, die kein Aufenthaltsrecht in
       Deutschland haben. Das trifft beispielsweise auf jene zu, die als
       Asylbewerber in Italien erfasst wurden (Dublin-Regelung), falsche oder
       ungenügende Angaben zu ihrer Herkunft machen oder angeblich nicht
       ausreichend an der Wiederbeschaffung eines verlorenen Passes mitwirken.
       
       Fehlende Zeugnisse: Laut dem Bundesprogramm für Bleibeberechtigte und
       Flüchtlinge im Rahmen des Europäischen Sozialfonds (ESF) haben die meisten
       Asylbewerber in ihrem Herkunftsland eine Schule besucht. Aber nur ein
       Drittel kann das durch mitgebrachte Zeugnisse dokumentieren. Gerade deshalb
       sind Praktika und Erprobungsphasen in Projekten und Betrieben für
       Flüchtlinge besonders wichtig, sagt Rudaba Badakhshi, Mitarbeiterin im
       Beratungs- und Vermittlungsnetzwerk „Resque“ der Stadt Leipzig.
       
       Deutschkurse: In einigen Bundesländern wie Sachsen und Bayern gibt es
       vorbereitende „Flüchtlingsklassen“ an Berufsschulen. Dort werden Deutsch
       und Grundfächer wie Mathematik gelehrt. In den Betrieben selbst durchlaufen
       die Flüchtlinge dann erst mal Praktika. Vor einer dreijährigen Ausbildung
       muss der Hauptschulabschluss nachgeholt oder ein vergleichbares
       Bildungsniveau aus dem Herkunftsland belegt werden. Zudem müssen
       ausreichend Deutschkenntnisse erworben sein.
       
       Berufsschule: Wer eine dreijährige Lehre beginnt, muss im dualen System in
       Deutschland nebenher die Berufsschule absolvieren und die entsprechenden
       Prüfungen bestehen. An der Berufsschule und den Anforderungen scheitern oft
       auch deutsche Lehrlinge.
       
       Zögerliche Unternehmen: Geduldete Flüchtlinge haben nur eine zeitlich
       begrenzte Aufenthaltserlaubnis. Diese wird zwar meist verlängert, aber die
       Unsicherheit darüber schreckt Arbeitgeber ab. Wer Zeit in Auszubildende
       investiert, möchte sicher sein, dass diese auch die drei Jahre Lehrzeit
       durchlaufen können und nicht vorher ihr Aufenthaltsrecht verlieren. Die
       bisherigen Informationen des ESF-Bundesprogramms für Bleibeberechtigte
       beziehen sich auf eine Zwischenbilanz bei der Beratung von 11.000 Personen.
       Von diesen wurde inzwischen fast die Hälfte in eine Beschäftigung oder
       Ausbildung vermittelt.
       
       6 Jan 2015
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Barbara Dribbusch
       
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