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       # taz.de -- Patientenschutz kritisiert Euthanasie: Belgien setze auf Töten statt Therapie
       
       > Am 11. Januar soll der flämische Sexualstraftäter Frank Van den Bleeken
       > getötet werden. Der Vorsitzende der Stiftung Patientenschutz ist dagegen.
       
   IMG Bild: Van den Bleeken sitzt seit dreißig Jahren wegen mehrfacher Vergewaltigung und der Ermordung einer Frau in Haft.
       
       BERLIN kna | Nach Bekanntwerden des Tötungstermins für den flämischen
       Sexualstraftäter Frank Van den Bleeken hat die Deutsche Stiftung
       Patientenschutz Kritik an einer Sterbehilfe für Straftäter geäußert.
       „Belgien setzt auf Töten statt Therapieren“, sagte der Vorsitzende der
       Stiftung, Eugen Brysch, am Sonntag der Katholischen Nachrichten-Agentur
       (KNA). Dabei wendeten Gerichte die gesetzlichen Vorgaben nur konsequent an.
       „So verabschiedet sich die Rechtsprechung von der Humanität und der
       belgische Gesetzgeber schaut zu“, kritisierte Brysch.
       
       Am Samstag hatte die flämische Tageszeitung De Morgen unter Berufung auf
       den Sprecher des belgischen Justizministers Koen Geens berichtet, dass Van
       den Bleeken am 11. Januar Sterbehilfe erhalten soll. Van den Bleeken sitzt
       seit drei Jahrzehnten wegen mehrfacher Vergewaltigung und der Ermordung
       einer Frau in Haft. Da es in Belgien keine geeigneten
       Behandlungsmöglichkeiten für ihn gab, genehmigten die Richter seinen Antrag
       auf Sterbehilfe.
       
       „Der Rechtsanspruch auf Tötung oder Selbsttötung lässt sich nicht durch
       Leidenskategorien definieren“, so Brysch. Viel zu schnell verabschiede sich
       sonst die Gesellschaft von Begleitung und Linderung von Kranken und
       Sterbenden. „Und Frank Van Den Bleeken ist in Belgien kein Einzelfall.
       Schon fünf weitere Straftäter haben einen Antrag auf Euthanasie gestellt“,
       betonte Brysch.
       
       Belgien gehört europaweit zu den Ländern mit der liberalsten Gesetzgebung
       bei Sterbehilfe. Seit 2002 ist das Töten auf Verlangen erlaubt, wenn
       Patienten unerträglich an einer Krankheit leiden. Seit Februar 2014 ist
       Belgien zudem weltweit das erste Land, das für aktive Sterbehilfe keine
       Altersgrenze mehr vorgibt. Auch unheilbar kranke Kinder können unter
       bestimmten Umständen aktive Sterbehilfe erhalten.
       
       4 Jan 2015
       
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