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       # taz.de -- Leichen-Ausstellung am Alex: Mitte kriegt die Zombie-Show
       
       > Gerichtlich entschieden: Das umstrittene „Körperwelten“-Museum von
       > Leichen-Plastinator Gunther von Hagens darf eröffnen.
       
   IMG Bild: Sehnen und Brüste: "Die Bogenschützin".
       
       „Der Denker“ wartete im Lieferwagen. Für den Fall, dass das
       Verwaltungsgericht eine von Gunther von Hagens plastinierten Leichen sehen
       wollte, hätte man die Figur im Verhandlungssaal gezeigt. Doch dazu kam es
       nicht. Die Kammer war davon überzeugt, dass dieses Exponat nicht auf
       billige Effekte ziele, sondern den Verlauf von Nervenbahnen demonstriere.
       Zudem könne ein einzelnes Exponat nicht die gesamte, mehr als 200
       sogenannte Plastinate umfassende Ausstellung repräsentieren, die eigentlich
       bereits im „Menschen Museum“ unterm Fernsehturm am Alexanderplatz gezeigt
       werden sollte. Doch das Bezirksamt Mitte hatte sich quergestellt und die
       Genehmigung der Schau versagt unter Verweis auf das Berliner
       Bestattungsgesetz. Darin steht: „Leichen dürfen nicht öffentlich
       ausgestellt werden.“
       
       Dagegen klagte Gunther von Hagens’ Ehefrau, die Ärztin und
       „Körperwelten“-Kuratorin Angelina Whalley. Am Freitag wurde entschieden:
       Die Schau kann eröffnen. Für die Ausstellung von plastinierten Leichen ist
       laut Gericht keine besondere Genehmigung notwendig.
       
       ## Leichen oder Skelette?
       
       „Wir müssen uns darüber verständigen, wie wir über das Thema Leichen
       reden“, hatte Whalleys Anwalt Holger Schmitz seine Argumentation eröffnet.
       Die Plastinate seien jedenfalls keine, sondern zellbiologisch Skeletten
       gleichzusetzen. Solche dürfe man in Schulen und auf Theaterbühnen zeigen.
       
       Dem folgte der Vorsitzende Richter Björn Schaefer nicht. Nach dem
       Bestattungsgesetz sei eine Leiche der Körper eines Menschen, bei dem
       sichere Zeichen des Todes bestünden. Jede Leiche müsse auch bestattet
       werden. Da, so freute sich Anwalt Schmitz, stoße man bei einem Plastinat
       schnell an Grenzen. Es könne nicht verwesen und nicht eingeäschert werden.
       Er schlug nun vor, das Grundrecht auf Wissenschaftsfreiheit anzuwenden.
       
       Aber diese Freiheit finde ein Ende, wenn es um die Menschenwürde gehe,
       entgegnete der Richter. Das war das Stichwort für Luise Geisler-Ortmann vom
       Bezirksamt Mitte. Sie kritisierte, dass die Verstorbenen nicht einmal
       bestimmen können, wie sie präsentiert werden. Ob die Körperspender für das
       Exponat „Paar beim Sex“ wirklich einverstanden gewesen wären?
       
       Die Einwilligung werde notariell abgegeben, empörte sich Anwalt Schmitz.
       Und wie die Körper verarbeitet würden, hänge vom Verwesungszustand und vom
       Todesalter ab, ergänzte Klägerin Whalley. Als man vor Jahrzehnten die
       ersten Plastinate in Japan gezeigt hatte, kritisierten die Besucher: „Die
       Körper wirken so tot!“ Seitdem bemühe man sich um lebensnahe und
       ästhetische Posen.
       
       Am Ende folgte das Gericht keinem der Klägerargumente, sondern seinen
       Kollegen aus Mannheim. Diese hatten in der Vergangenheit entschieden, dass
       es dem Gesetzgeber bei der Abfassung von Bestattungsgesetzen nicht darum
       gegangen sei, den Umgang mit sogenannten Anatomieleichen zu regeln. Als
       solche betrachte man auch die Plastinate. Diese seien zwar Leichen im
       Wortlaut des Gesetzes. Das träfe dennoch nicht auf die Plastinate zu, da
       die Vorschriften vorrangig auf die schnelle Bestattung Verstorbener zielen.
       
       ## Bezirk bedauert Urteil
       
       Das Bezirksamt Mitte bedauerte die Entscheidung des Gerichtes. Über das
       weitere Vorgehen könne aber erst nach Vorliegen der Urteilsbegründung
       entschieden werden, so Bürgermeister Christian Hanke (SPD).
       
       Das Museum werde im Januar eröffnen, sagte eine Sprecherin der Betreiber.
       Geplant ist eine 1.200 Quadratmeter große Ausstellungsfläche. (Az.: VG 21 K
       346.14)
       
       19 Dec 2014
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Uta Eisenhardt
       
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