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       # taz.de -- Mit Verboten gegen Kutten: Polizei macht Rocker nackig
       
       > Mehrere Nord-Bundesländer weiten das „Kuttenverbot“ gegen Rockergruppen
       > aus. Ziel sei, den öffentlichen Raum nicht den Gangs zu überlassen.
       
   IMG Bild: Müssen norddeutsche Rocker bald drunter tragen: Kutten mit Symbolen.
       
       KIEL taz | Das Kerlchen mit dem überbreiten Sombrero und der Totenkopf mit
       Schutzhelm haben eines gemeinsam: In Zukunft werden diese Zeichen der
       Rockergruppen Bandidos und Hells Angels ebenso wie die Embleme weiterer
       Gangs als Symbole verbotener Organisationen in fast allen nördlichen
       Bundesländern von der Polizei einkassiert.
       
       Dabei spiele es keine Rolle, ob die Logos auf Motorradjacken oder
       Vereinsheimen kleben, ob die Originalschriftzüge abgeändert sind oder
       welcher Ortsverein auf dem Emblem auftaucht, sagt Schleswig-Holsteins
       Landespolizeidirektor Joachim Gutt. Mit dieser Regel wird das bestehende
       „Kuttenverbot“ für die Angehörigen von Rockergruppen deutlich ausgeweitet.
       
       Rechtlicher Hintergrund des Beschlusses in Schleswig-Holstein, der nach
       Worten von Gutt auch in Niedersachsen, Hamburg und Bremen ähnlich umgesetzt
       wird, ist ein Urteil des Oberlandesgerichts Hamburg. Bei dem Fall ging es
       um Angehörige der Hells Angels, deren Jacken Embleme zeigen, die dem
       verbotenen Original nur ähnelten. Das Gericht kam zu dem Schluss, dass das
       Verbot auch auf die Kopien übertragbar sei.
       
       Schleswig-Holstein geht sogar noch einen Schritt weiter: Es weitet das
       Hamburger Urteil für die Embleme aller Rockergruppen aus, die irgendwo in
       Deutschland verboten sind. Sogar ausländische Hells Angels, Bandidos,
       Chicanos oder Red Devils, die nur durchs Land fahren, können gestoppt und
       ihre Kutten beschlagnahmt werden. Die Ausrede, davon nichts zu wissen,
       wollte Gutt nicht gelten lassen: Die Polizei habe alle Anführer der
       bekannten Gruppen im Land angesprochen und gebeten, die Nachricht zu
       verbreiten. Die Rocker hätten das akzeptiert.
       
       Allerdings ist nicht sicher, ob das Land bei einer Klage gewinnen würde.
       Denn bisher waren nur einzelne Ortsvereine, sogenannte Chapter, und deren
       eigene Logos verboten. Auch urteilte das Landgericht Bochum anders als
       Hamburg. „Vielleicht entscheidet irgendwann das Verfassungsgericht“, so
       Gutt. „Bis dahin richten wir uns danach, was uns die Staatsanwaltschaft
       vorgibt.“ Dass das in diesem Fall nicht ungern geschehe, „will ich nicht
       verhehlen“.
       
       ## Wer Kutte zeige, wolle Macht demonstrieren
       
       Gut 200 Angehörige von Rockerbanden gibt es in Schleswig-Holstein. Die
       Gruppen gelten nach Ansicht der Polizei weiterhin als Teil der
       organisierten Kriminalität, auch wenn sichtbare Konflikte in den
       vergangenen Jahren abgenommen haben. „Aber die Personen sind nicht
       verschwunden, sie sind weiter aktiv“, sagte Gutt. Zuletzt habe es verstärkt
       Vorstöße ins Rotlichtmilieu gegeben. Daher sei das Verbot der Symbole
       wichtig, so Gutt: „Wer sich mit Kutte zeigt, will damit ein Territorium für
       sich beanspruchen und Macht demonstrieren.“
       
       Mit dem harten Vorgehen gegen die Gruppe wolle die Polizei dagegen setzen:
       „Der öffentliche Raum gehört allen.“ Wichtig sei, „nicht eine Gruppe zu
       treffen und damit Luft für andere zu machen, sondern das gesamte Phänomen
       zu bekämpfen“.
       
       18 Dec 2014
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Esther Geisslinger
       
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