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       # taz.de -- Urteil zu Stammzellforschung: EuGH stärkt Biotechnologie-Firma
       
       > Ist eine unbefruchtete menschliche Eizelle ein Embryo oder nur ein
       > Zellhaufen? Damit befasste sich der EuGH aufgrund der Klage eines
       > US-Unternehmens.
       
   IMG Bild: Sollen einmal schwere Krankheiten heilen können: aus Stammzellen gewonnene Muskelzellen.
       
       LUXEMBURG dpa | Ein Organismus, der sich nicht zu einem Menschen entwickeln
       kann, ist nach EU-Recht kein menschlicher Embryo. Das entschied der
       Gerichtshof der Europäischen Union am Donnerstag in einem Urteil zur
       Patentierbarkeit biotechnologischer Erfindungen. Ein auf die Entwicklung
       von neuen Therapieverfahren für schwere Krankheiten wie Parkinson
       spezialisiertes Unternehmen kann damit zumindest theoretisch eine neue
       Technologie zur Herstellung von Stammzellen schützen lassen.
       
       Generalanwalt Cruz Villalón hat in seinen Schlussanträgen aber darauf
       hingewiesen, dass der EU-weite Ausschluss menschlicher Embryonen von der
       Patentierbarkeit nur ein Mindestverbot darstelle. Es sei den
       Mitgliedstaaten gestattet, das Patentierungsverbot aus ethischen oder
       moralischen Erwägungen auf andere Organismen auszudehnen.
       
       Hintergrund der Entscheidung war eine Klage der International Stem Cell
       Corporation. Das US-Biotechnologieunternehmen hatte bei den zuständigen
       britischen Behörden zwei nationale Patente für eine Technologie anmelden
       wollen, mit der sogenannte pluripotente Stammzellen aus parthenogenetisch
       aktivierten Eizellen hergestellt werden. Die Behörde wies beide Anmeldungen
       mit der Begründung zurück, dass die fraglichen Erfindungen die Verwendung
       und sogar die Zerstörung menschlicher Embryonen umfassten und daher nach
       einem EU-Urteil nicht patentierbar seien.
       
       Die International Stem Cell schaltete daraufhin den englischen High Court
       of Justice ein, der sich wiederum an den Europäischen Gerichtshof wandte.
       In dem Verfahren argumentierte das Unternehmen, dass die gültigen
       Patent-Beschränkungen nicht auf ihre Technologie anwendbar seien, da die
       aktivierte Eizelle ohne väterliche DNA nicht fähig sei, sich zu einem
       Menschen zu entwickeln.
       
       Das britische Gericht wollte deswegen von der EU geklärt haben, ob
       unbefruchtete menschliche Eizellen, die über die sogenannte Parthenogenese
       zur Weiterentwicklung angeregt wurden, als menschliche Embryonen anzusehen
       sind. Solche Eizellen sind nicht fähig, sich zu einem Menschen zu
       entwickeln.
       
       Als Parthenogenese wird ein Verfahren zur künstlichen Erzeugung von
       Embryonen bezeichnet, bei dem es nicht zur Verschmelzung von männlichem und
       weiblichem Erbgut kommt. Der Embryo entwickelt sich dabei aus einer
       unbefruchteten Eizelle, das gesamte Erbgut ist weiblichen Ursprungs. In der
       Natur kommt die sogenannte Jungfernzeugung bei einigen Insekten- und
       Reptilienarten vor, nicht aber bei Säugetieren.
       
       Die International Stem Cell Corporation hat eine Technologie entwickelt,
       mit dem aus parthenogenetisch aktivierten Eizellen sogenannte pluripotente
       Stammzellen hergestellt werden. Pluripotent werden Zellen genannt, die sich
       zu jedem Zelltyp eines Organismus differenzieren, aber keinen gesamten
       Organismus bilden können. Pluripotente Stammzellen sollen helfen, schwere
       Krankheiten wie Alzheimer oder Parkinson zu heilen sowie Gewebe- und
       Organschäden zu reparieren.
       
       18 Dec 2014
       
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