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       # taz.de -- Urteil zu Wohnungsbordellen: Rotlicht ausgeknipst
       
       > Bordelle bringen „milieubedingte Unruhe“. Das Bundesverwaltungsgericht
       > schränkt das Recht von Hausbesitzern ein, ihre Räume zu vermieten.
       
   IMG Bild: Bald „closed“, falls das Mileu nicht stimmt.
       
       LEIPZIG/FRANKFURT dpa | Hausbesitzer dürfen ihre Räume nicht
       uneingeschränkt an Rotlicht-Betriebe vermieten, auch wenn Prostitution in
       Deutschland erlaubt ist. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am
       Mittwoch entschieden. Die Städte und Gemeinden sind nach diesem Urteil
       berechtigt, auf der Grundlage sogenannter Sperrgebietsverordnungen etwa
       Prostitution in erotischen Massagestudios zu untersagen.
       
       Damit setzte sich die Stadt Frankfurt am Main in dritter und letzter
       Instanz durch. Sie war gegen einen Hausbesitzer vorgegangen, der Räume in
       seinem Hinterhaus an ein „Chantal-Massagestudio“ vermietet hatte. Auf 44
       Quadratmetern boten Prostituierte dort ihre Dienste an. Die
       Sperrgebietsverordnung für Frankfurt verbot diese Form des Wohnungsbordells
       an diesem Ort (Az.: BVerwG 6 C 28.13).
       
       Der Hessische Verwaltungsgerichtshof (VGH) in der Vorinstanz hatte die
       Untersagungsverfügung der Stadt kassiert. Die Begründung: Nach der
       Legalisierung des „ältesten Gewerbes der Welt“ durch das
       Prostitutionsgesetz 2002 sei es unzulässig, Prostitution zu verbieten, ohne
       zu prüfen, ob es überhaupt konkrete schädliche Auswirkungen auf die
       Nachbarschaft gebe.
       
       Das sahen die Leipziger Bundesrichter nun anders. Nicht alles, was an
       Gewerbe legal ist, dürfe auch überall ausgeübt werden. Prostitution bringe
       immer eine „milieubedingte Unruhe mit“ sich.
       
       ## Jugendschutz und öffentlicher Anstand
       
       Im Fall des Frankfurter Hausbesitzers kam die Lage der Immobilie dazu. Im
       Umkreis von 200 Metern liegen eine Realschule und zwei Kindertagesstätten,
       dazu grenzt ein Wohngebiet unmittelbar an. Die Stadt müsse durch Steuerung
       der Prostitution dafür sorgen können, dass der Jugendschutz sowie die
       Wahrung des öffentlichen Anstandes gesichert bleiben, entschieden die
       Bundesrichter.
       
       Frankfurts Ordnungsdezernent Markus Frank (CDU) sprach von einer wichtigen
       Grundsatzentscheidung. „Das Bundesverwaltungsgericht hat der Stadt wichtige
       Instrumentarien zurückgegeben im Kampf gegen Wohnungsprostitution in der
       Nähe von Schulen und Wohngebieten“, sagte Frank. Der Direktor des
       Hessischen Städtetags, Stephan Gieseler, sagte der Deutschen
       Presse-Agentur: „Jetzt haben wir ein Stück Rechtssicherheit. Wir nehmen das
       Urteil sehr positiv auf.“
       
       17 Dec 2014
       
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