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       # taz.de -- Der Mindestlohn kommt: Umgehungsversuche der Arbeitgeber
       
       > Der Mindestlohn kommt zum 1. Januar - nicht für alle. Und die Arbeitgeber
       > suchen nach weiteren Wegen, um ihn nicht zahlen zu müssen.
       
   IMG Bild: Auch Zeitungsausträger bekommen den Mindestlohn nur, wenn sie über 18 Jahre alt sind.
       
       BERLIN dpa | Gut zwei Wochen vor dem Start des Mindestlohns wirft der
       Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) Arbeitgebern gezielte Versuche zur
       Umgehung der Lohnuntergrenze vor. Anwälte berieten Unternehmen dabei, sagte
       das DGB-Vorstandsmitglied Stefan Körzell der Deutschen Presse-Agentur in
       Berlin. „Eine der größten Lücken betrifft die Jugendlichen.“ Die
       Arbeitgeber wiesen die Vorwürfe zurück.
       
       Beim DGB suchen laut Körzell etwa Austräger Rat. Sie seien vom Arbeitgeber
       gefragt worden, ob Minderjährige in der Familie seien. „Auf diese sollte
       dann der Auftrag umgeschrieben werden, so dass der Mindestlohn entfällt –
       auch wenn weiter die Erwachsenen die Zustellung machen würden“, sagte
       Körzell. „Diesen Umgehungstatbestand halte ich für eine Sauerei.“
       
       Andere Unternehmen wollten Langzeitarbeitslose nur für sechs Monate
       einstellen. So lange wird kein Mindestlohn fällig. Die Strategie sei, die
       Betroffenen dann durch andere Arbeitslose zu ersetzen. „Wir werden
       diejenigen, die bereit sind, gegen solche Praktiken zu klagen, vor den
       Gerichten vertreten“, kündigte Körzell an. Es könnten aber nur
       Gewerkschaftsmitglieder vertreten werden.
       
       „Wir werden auch dafür sorgen, dass diese Arbeitgeber bei der zuständigen
       Finanzkontrolle Schwarzarbeit an den Pranger gestellt werden, damit sie auf
       lange Sicht ihr Handwerk gelegt bekommen.“
       
       Ein Sprecher des Bundesarbeitsministeriums warnte: „Arbeitgeber müssen bei
       Nichteinhaltung der geltenden Regeln mit hohen Strafen rechnen.“
       Entsprechend Angebote für Rechtsberatung seien auch unseriös, „wenn sie
       vorgaukeln, es gäbe legale Wege der Zahlung von weniger als 8,50 Euro pro
       Stunde.“ Der Mindestlohn gilt ab 1. Januar.
       
       Die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) warf dem DGB
       vor, den Unternehmen rechtswidrige Absichten zu unterstellen, bevor der
       Mindestlohn überhaupt in Kraft getreten ist.
       
       ## Arbeitgeberverbände sind erbost
       
       „Statt die Risiken eines flächendeckenden Mindestlohns für Beschäftigung
       und Konjunktur in den Blick zu nehmen, wird mit haltlosen Vorwürfen
       Stimmung gemacht“, so ein Sprecher.
       
       Handwerkspräsident Hans Peter Wollseifer sagte der Welt am Sonntag zudem,
       viele Betriebe reagierten geschockt auf die neue Pflicht, die Arbeitszeiten
       für zusätzliche Beschäftigtengruppen zu erfassen und zu dokumentieren.
       
       „Das Gesetz wird eine Bürokratie-Geißel gerade für kleinere Betriebe“, so
       Wollseifer. Auch die Bauindustrie übte scharfe Kritik. „Wirtschaftsminister
       Sigmar Gabriel redet von Bürokratieabbau, und Sozialministerin Nahles setzt
       neue Bürokratie-Monster in die Welt“, sagte Michael Knipper,
       Hauptgeschäftsführer des Hauptverbands der deutschen Bauindustrie.
       
       Laut Focus sollen die Folgen des Mindestlohns in den kommenden drei Jahren
       in einer großen Studie erforscht werden. Unter Federführung des DIW Berlin
       würden dazu 25.000 Beschäftigte befragt.
       
       14 Dec 2014
       
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