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       # taz.de -- Klagen gegen Flüchtlingsheime: Angst und Vorurteil in Köpenick
       
       > Anwohner klagen gegen zwei geplante Flüchtlingsheime. Das
       > Verwaltungsgericht hält das für unzulässig.
       
   IMG Bild: Plakat in Köpenick, das auf ein neues Heim hinweist.
       
       Berlin muss so viele Flüchtlinge unterbringen wie seit 15 Jahren nicht
       mehr. Doch wo dürfen neue Unterkünfte errichtet werden? Mit dieser Frage
       beschäftigte sich am gestrigen Donnerstag das Berliner Verwaltungsgericht
       und beraumte in Köpenick zwei Ortstermine an.
       
       Zunächst begab sich die Kammer nach Rahnsdorf. Am Waldrand stehen dort drei
       miteinander verbundene DDR-Plattenbauten. Das linke Gebäude ist ein
       Seniorenwohnhaus mit 36 preisgünstigen Wohnungen, im rechten Gebäude bietet
       der „Kiezclub“ einen Treffpunkt an. Das mittlere Gebäude ist bereits
       eingerüstet, ein Antrag auf Genehmigung einer Unterkunft für 146
       Flüchtlinge gestellt. Dagegen richtet sich der Unmut etlicher Anwohner. Die
       meisten von ihnen besitzen Nachbargrundstücke, nur ein Mieter aus dem
       Seniorenwohnhaus schließt sich öffentlich deren Meinung an. „Es geht um
       Sicherheit, Sauberkeit und Ordnung“, meint der Rentner, der wie alle, die
       sich zu diesem Thema äußern, seinen Namen nicht sagen will.
       
       Doch Mieter, das lernte man bei diesem Ortstermin, können die Nutzung eines
       Bodens nicht monieren, das können nur Grundstückseigentümer. Man lernte
       weiterhin, dass ein Asylbewerberheim eine „atypische soziale Einrichtung“
       und nur dann unzulässig ist, wenn sie die Nachbarn stört, etwa durch lauten
       Krach. Dafür gebe es hier keinen Anhaltspunkt, erklärte der Vorsitzende
       Richter Matthias Schubert. Dennoch hörte er sich geduldig die Betroffenen
       an, die sich vor steigender Kriminalität und sinkenden Immobilienpreisen
       fürchten.
       
       Zweieinhalb Stunden später versammeln sich die Richter in der
       Alfred-Ranft-Straße. Vor der Baustelleneinfahrt stehen Polizisten, auf
       einem Schild ist zu lesen: „Hier entsteht eine Unterkunft für Flüchtlinge“.
       Darunter sieht man eine Zeichnung, die dreistöckiges Arrangement aus
       Containern zeigt. Soeben schweben die letzten Container per Kran an ihren
       Platz, einen Tag vor Weihnachten sollen die ersten von insgesamt 440
       Bewohnern einziehen.
       
       Doch ein Eigentümer einer Wohnung im Salvador-Allende-Viertel klagt
       dagegen. Seiner Meinung nach ist die Infrastruktur überhaupt nicht für den
       Zuzug so vieler Menschen ausgelegt. Schulen, Krankenhäuser und Busse würden
       überfüllt sein. Das sei kein Argument, befand der Vorsitzende, denn wenn
       anstelle des Flüchtlingsheims ein Haus errichtet würde, müsse das Land
       ebenfalls für mehr Schulen und Krankenhäuser sorgen. Auch die Berliner
       Verkehrsbetriebe hätten ein Interesse, ihre Fahrgäste nicht zu verärgern.
       Gegebenenfalls würden sie mit größeren Bussen fahren. Im Übrigen könne auch
       ein einzelner Wohnungseigentümer die Nutzung des Nachbarbodens nicht
       monieren, da müsse dann schon die gesamte Wohnungseigentümergemeinschaft
       klagen.
       
       Am Nachmittag wiesen die Richter des Verwaltungsgerichts dann alle gegen
       die Unterkünfte gerichteten Anträge zurück. Die Flüchtlinge können kommen.
       
       UTA EISENHARDT
       
       12 Dec 2014
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Uta Eisenardt
       
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