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       # taz.de -- Neue Regeln für Lebensmitteletiketten: Allergene müssen größer werden
       
       > Am Samstag treten neue Regeln für die Beschriftung von Lebensmitteln in
       > Kraft. Doch was bedeuten die neuen Kennzeichnungen? Ein Leitfaden.
       
   IMG Bild: Auch der Koffeingehalt muss bald größer angekündigt werden.
       
       Was ändert sich durch die neue Regelung? 
       
       Auf verpackten Lebensmitteln finden Kunden künftig mehr und detailliertere
       Informationen über das Produkt als vorher. Das betrifft zum Beispiel
       Nährwerte, Allergene und Herkunft.
       
       Was genau muss künftig angegeben werden? 
       
       Hersteller sind laut der neuen Regelung verpflichtet, bestimmte
       Informationen auf die Verpackung zu drucken. Dazu gehören verwendete
       Nanomaterialien, der Koffeingehalt und die Art von pflanzlichen Ölen und
       Fetten – etwa als Palmfett oder Kokosfett – und gegebenenfalls die Info,
       dass es sich bei dem Stück Fleisch in Wirklichkeit um zusammengesetzte
       Fleischstücke handelt.
       
       Für gefrorenes Fleisch, Fleischerzeugnisse und unverarbeitete Fischprodukte
       ist die Angabe des Einfrierdatums Pflicht. Zudem müssen 14 als
       Hauptallergene eingestufte Bestandteile in der Zutatenliste besonders
       hervorgehoben werden, etwa durch Großbuchstaben. Dazu gehören
       glutenhaltiges Getreide, Eier, Milch- und Fischerzeugnisse sowie Erdnüsse.
       
       Die Pflichtangaben müssen in einer Schriftgröße von mindestens 1,2
       Millimetern gedruckt werden – Referenzbuchstabe ist das kleine x. Bei
       Verpackungen, deren Fläche kleiner ist als 80 Quadratzentimeter, sind auch
       0,9 Millimeter erlaubt. Wer Lebensmittel über das Internet verkauft, muss
       alle Pflichtangaben schon vor dem Verkauf auf der Website zugänglich
       machen.
       
       Was geschieht sonst noch? 
       
       Fleischproduzenten haben noch etwas länger Zeit. Sie müssen ab April 2015
       Schlacht- und Aufzuchtsort der Tiere bei unverarbeitetem und vorverpacktem
       Fleisch von Schweinen, Schafen, Ziegen oder Geflügel kennzeichnen. Bei
       Rindfleisch wurden schon nach der BSE-Krise Kennzeichnungspflichten
       eingeführt. Allerdings: Sobald die Tiere zu Wurst oder Fertiggerichten
       verarbeitet werden, darf die Info wegfallen. Die Nährwerttabelle, in der
       der Hersteller etwa die Anteile von Fett, Kohlenhydraten und Zucker angibt,
       wird erst in zwei Jahren Pflicht.
       
       Wo gilt das? 
       
       Basis für die Neuerungen ist die europäische
       Lebensmittelinformationsverordnung. Die neuen Regeln gelten also EU-weit.
       Einzelne Aspekte, wie etwa die Allergenkennzeichnung bei loser Ware, dürfen
       die Mitgliedstaaten aber selbst regeln.
       
       Und was bedeutet es, wenn eine Pflichtangabe nicht auf der Verpackung
       steht? 
       
       Dann kann es sich entweder um eine alte Verpackung handeln. Die dürfen noch
       abverkauft werden – und zwar ohne zeitliche Begrenzung. Oder es ist ein
       Verstoß gegen die neue Regelung. Dann können sich Verbraucher an die
       jeweilige Behörde für Lebensmittelüberwachung wenden.
       
       Was ändert sich nicht? 
       
       Zu viel – das ist zumindest die Ansicht von Verbraucherschützern. Zum
       Beispiel muss Erdbeereis, das auf der Verpackung mit großen Erdbeeren
       beworben wird, auch künftig nicht in maßgeblichen Mengen Erdbeeren
       enthalten.
       
       Ob Tiere, deren Bestandteile oder Produkte verarbeitet werden, mit
       gentechnisch veränderten Lebensmitteln gefüttert wurden, erfahren die
       Käufer nicht. Auch eine verbindliche Kennzeichnung von vegetarischen und
       veganen Produkten fehlt, nach Branchenangaben gab es dazu noch keine
       Einigung. Versteckte tierische Produkte, etwa der Einsatz des Hilfsstoffs
       Gelatine bei klaren Säften oder Wein, müssen weiterhin nicht auf dem
       Etikett stehen.
       
       Was sagen betroffene Akteure dazu? 
       
       „Noch nie wurden die Verbraucher so umfassend über Lebensmittel informiert
       wie mit den Vorschriften der neuen Verordnung“, sagt Christoph Minhoff,
       Hauptgeschäftsführer beim Bund für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde,
       einem Lobbyverband der Lebensmittelindustrie. Verbraucherschutzminister
       Christian Schmidt lobt die Reform als „Meilenstein für mehr Klarheit und
       Wahrheit“.
       
       „Die neuen Kennzeichnungsregeln schützen nicht vor Täuschung“, sagt dagegen
       Lena Blanken, Expertin für Lebensmittelkennzeichnung bei der
       Verbraucherrechtsorganisation Foodwatch. Die Schrift sei zu klein, die
       Liste der verpflichtenden Angaben unvollständig, und eine
       Lebensmittelampel, die den Gehalt von Fett, Zucker und Salz auf den ersten
       Blick ausweist, habe die Industrie erfolgreich abgewehrt.
       
       13 Dec 2014
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Svenja Bergt
       
       ## TAGS
       
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