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       # taz.de -- Prozess gegen Sprinter Pistorius: Gericht lässt Berufung zu
       
       > Der Staatsanwaltschaft reichen fünf Jahre Haft für Oscar Pistorius nicht
       > aus. Sie will den beinamputierten Sprinter wegen Mordes verurteilt sehen.
       
   IMG Bild: Pistorius war Ende Oktober wegen Totschlags verurteilt worden.
       
       PRETORIA afp/ap | Der Prozess gegen den wegen Totschlags zu fünf Jahren
       Haft verurteilten südafrikanischen Sprintstar Oscar Pistorius geht in die
       zweite Runde. Die Richterin Thokozile Masipa gab am Mittwoch in Pretoria
       einem Berufungsantrag der Staatsanwaltschaft teilweise statt. Die Anklage
       will durchsetzen, dass Pistorius im Zusammenhang mit der Tötung seiner
       Freundin Reeva Steenkamp wegen Mordes verurteilt wird.
       
       Das oberste Berufungsgericht muss nun prüfen, ob mit dem Urteil wegen
       Totschlags das Gesetz korrekt angewendet wurde. Masipa ließ dagegen keine
       Berufung gegen die fünfjährige Haftstrafe zu. Die Staatsanwaltschaft hatte
       mindestens 15 Jahre Gefängnis gefordert.
       
       Pistorius war Ende Oktober nach einem weltweit mit Spannung verfolgten
       Prozess wegen Totschlags zu einer fünfjährigen Haftstrafe verurteilt
       worden. Er könnte bereits nach zehn Monaten aus dem Gefängnis entlassen und
       unter Hausarrest gestellt werden. Der 28-Jährige hatte Steenkamp in der
       Nacht zum Valentinstag 2013 in seinem Haus durch die geschlossene
       Toilettentür erschossen. Er beteuert, hinter der Tür einen Einbrecher
       vermutet und in Panik geschossen zu haben.
       
       Nach südafrikanischem Recht entscheidet die Richterin selbst, ob sie eine
       Berufung gegen ihr eigenes Urteil zulässt. Bei der Anhörung zum
       Berufungsantrag am Dienstag hatte Chefankläger Gerrie Nel Masipas Urteil
       als „schockierend unangemessen“ bezeichnet. Die Staatsanwaltschaft warf
       Masipa vor, Urteil und Strafmaß beruhten auf einer falschen Auslegung des
       Gesetzes. Dieses verlange, dass ein Angeklagter wegen Mordes verurteilt
       werden müsse, wenn er habe vorhersehen können, dass er mit seinen
       Handlungen jemanden zu Tode bringen könnte und sie trotzdem fortgesetzt
       habe.
       
       Die Verteidigung hatte dagegen beantragt, Masipa solle die Einwände der
       Staatsanwaltschaft zurückweisen. Deren Argumente seien fehlerhaft. Die
       Richterin habe das Gesetz korrekt angewendet. Urteil und Strafmaß sollten
       nicht überprüft werden.
       
       10 Dec 2014
       
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